Trotz Hightech-Spionage-Ausrüstung bei der Führerscheinprüfung gescheitert

wS/po  –  Siegen  –  07.05.2012  –  Mit einem speziellen Fall der „Verkehrsüberwachung“ wurden die Beamten des Verkehrskommissariates Siegen konfrontiert: Aufgrund eines Hinweises war davon auszugehen, dass ein 23-jähriger Kosovare versucht, seine erneute theoretische Fahrprüfung mit Hilfe gut bezahlter Assistenten zu bestehen.

Offensichtlich erschien ihm dieser Weg leichter, als die Vorbereitung durch Lernen – er konnte dem Angebot eines Landsmannes nicht widerstehen – der bot an, gegen Bezahlung die Beantwortung der Fragen problemlos und sicher zu erledigen.

Drei Landsmänner reisten am Tag der Prüfung aus Baden-Württemberg an, um mittels spezieller Spionagetechnik bei der Prüfung live zu assistieren und die Fragen zu beantworten. Sie verkabelten den 23-Jährigen kurz vor der Prüfung. Ausgerüstet mit Minikamera, Miniinnenohrhörer und Funkübertragungstechnik ging der Siegener nun in konspirativer Agentenmanier erneut zur Prüfung, während die „Profis“ aus dem Schwarzwald vor dem Prüfungsraum des TÜV Platz in ihrem Transporter nahmen. Mittels versteckter Minikamera nahm der Prüfling vom Computerbildschirm die Prüfungsfragen auf und sendete diese auf einen Laptop in den als Spionagewagen umfunktionierten Klein-Lkw.

Mit bereits professionell ausgearbeiteten Prüfungsbögen wurden nun die ersten Fragen gelöst und die Antworten an den Prüfling über eine Handyverbindung weitergegeben.

Ein nahezu  perfekter Plan, allerdings ohne die Rechung der Beamten der Verkehrskommissariates der Polizei Siegen gemacht. Die Polizisten hatten zur Gegenspionage angesetzt: Sie „verposteten“ das Umfeld der Prüfstelle TÜV und eine junge Polizistin der Wache Siegen nahm selbst noch einmal an der Führerscheinprüfung teil, um den 23-jährigen Prüfling zu überführen. Als das Basisfahrzeug zur Ermöglichung einer besseren Übertragung den Standort wechselte, wurde der „Sack zu gemacht“: Die Polizisten stellten den Klein-Lkw und die offensichtlich überraschten Insassen. Irritiert durch das Ende der Übertragung versuchte der 23-jährige Siegener trotzdem noch die Prüfung zu bestehen und klickte relativ chancenlos die Antworten auf dem Prüfungs-PC an. Ergebnis: 95 Fehlerpunkte.

Den theoretischen Teil der Prüfung nehmen nunmehr Staatsanwaltschaft und Straßenverkehrsbehörde vor; durch die in der Fahrerlaubnisverordnung vorgesehene Sperrfrist nach erfolgter Täuschung erhält der Prüfling in jedem Falle genügend Zeit, sich die Theorie zu erarbeiten.

Bild: Polizei

Anzeige – Bitte beachten Sie auch die Angebote unserer Werbepartner

[adrotate group=“3″]

 

[plista widgetname=plista_widget_slide]