Änderungen im Schornsteinfegerrecht zum 1. Januar 2013

wS/si  –  Siegen-Wittgenstein  –  23.07.2012  —  Jetzt Weichen für das kommende Jahr stellen  —  Am 1. Januar kommenden Jahres tritt die nächste Änderung des Schornsteinfegerrechts in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt kann vom Hauseigentümer jeder qualifizierte Schornsteinfegerbetrieb für Kehr- und Messarbeiten beauftragt werden. Wer wissen möchte, welche Betriebe dafür zugelassen sind, findet voraussichtlich nach den Sommerferien im Internet eine Übersicht auf der Homepage des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle  (Stichwort: Schornsteinfegerregister).

Der bisherige Bezirksschornsteinfegermeister (künftig: Bevollmächtigter Bezirksschornsteinfeger) teilt dem Eigentümer in dem sogenannten „Feuerstättenbescheid“ mit, welche Arbeiten zu welchem Termin erledigt werden müssen.

Sofern der bisherige Schornsteinfeger mit der Erledigung beauftragt wird, ändert sich nichts. Sollte dagegen der Wunsch bestehen, einen anderen Schornsteinfeger zu beauftragen, muss der Eigentümer die Auflagen im „Feuerstättenbescheid“ beachten und insbesondere auch die Termine einhalten. Dass dies geschehen ist, muss der Eigentümer anschließend dem Bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger melden. Dafür gibt es ein spezielles Formblatt, das sowohl der bisherige als auch der potenzielle neue Schornsteinfeger aushändigen kann.

Der Kreis weist darauf hin, dass die Arbeiten auf jeden Fall durchgeführt werden müssen. Wer auf Grund der Umstellung Auflagen oder Termine nicht beachtet, muss damit rechnen, dass eine so genannte „Zwangskehrung“ angeordnet wird. Diese ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden, die problemlos vermieden werden können.

Für Fragen zum neuen Schornsteinfegerrecht stehen Gerd Beuter und Uwe Santen von der Kreisverwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung (Kontakt: Gerd Beuter: 0271 333-1595, g.beuter@siegen-wittgenstein.de; Uwe Santen: 0271 333-2118, u.santen@siegen-wittgenstein.de). Zusätzliche Informationen finden Interessierte auch unter www.schornsteinfegerinnung.de.

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