wS/po – Altenkleusheim – 30.07.2012 – Am Sonntagnachmittag wurden auf der B 54 im Bereich Altenkleusheim Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt hier 100 km/ h. Neben mehreren PKW-Fahrern mit Überschreitungen um immerhin über 20 km/ h wurden zwei Kradfahrer mit außergewöhnlichen Verstößen gemessen.
Fall 1: Überschreitung um 46 km/ h = 160 € Bußgeld, 3 Punkte, 1 Monat Fahrverbot
Fall 2: Überschreitung um 73 km/ h = 600 € Bußgeld, 4 Punkte, 3 Monate Fahrverbot
Zumindest für den zweiten Kradfahrer dürfte die Saison 2012 dann wohl beendet sein.
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