Hinweis des Wilnsdorfer Ordnungsamtes: Äste und Sträucher zurückschneiden!

wS/wi  –  Gemeinde Wilnsdorf  –  03.07.2012  –  Der verregnete Sommeranfang mag uns Menschen missfallen, der Natur hingegen hat er gutgetan: Der Junitrieb ließ Sträucher und Bäume sprießen. An manchen Stellen muss der Natur aber dringend Einhalt geboten werden.

Das Wilnsdorfer Ordnungsamt weist darauf hin, dass Hecken nicht in den öffentlichen Verkehrsraum, wie Straßen und Gehwege, ragen dürfen. Mancherorts sind Fußgänger bereits gezwungen, auf die Straße auszuweichen, weil Gehwege von Hecken überwuchert sind. An anderen Stellen wird der Straßenverkehr behindert, weil Verkehrszeichen verdeckt werden oder Äste in den Straßenraum ragen. Letzteres zieht vor allem große Fahrzeuge wie Rettungswagen oder Müllfahrzeuge in Mitleidenschaft.

Dabei sind Grundstückseigentümer gesetzlich verpflichtet, mit einem Rückschnitt bis zur Grundstücksgrenze für die ungehinderte Nutzbarkeit der Verkehrsflächen zu sorgen. Diese Verpflichtung endet übrigens nicht auf Kopfhöhe: Bäume sind so zurückzuschneiden, dass über Fußgängerwegen und Straßen ein Raum von mindestens 3,50 m Höhe freibleibt. Verkehrssichernde Pflegeschnitte können übrigens in jeder Jahreszeit durchgeführt werden, ein im Landschaftsgesetz NRW verankerter Schutz von nistenden Vögeln greift hier nicht.

Abgesehen von der Verkehrssicherungspflicht, der Grundstückseigentümer nachkommen müssen, sieht die Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Wilnsdorf vor, dass Gehwege und Flussrinnen einmal wöchentlich zu reinigen sind. Darunter fällt die Säuberung der Flächen von Staub, Kehricht, Schlamm und Gras, außerdem ist der Bewuchs zwischen Platten und Pflastersteinen zu beseitigen.

Bildunterschrift:

Urwüchsig geht es an manchen Stellen in der Gemeinde Wilnsdorf zu – Grundstückseigentümer sollten sich an ihre Verkehrssicherungspflicht erinnern!

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