Mordfall im Jobcenter Neuss: BA stellt knapp 40 Strafanzeigen

wS/ba  –  Bundesagentur für Arbeit  –  10.10.2012  –  Nach dem Messerangriff im Jobcenter Neuss, bei dem eine Kollegin tödlich verletzt wurde, hat die Bundesagentur für Arbeit (BA) knapp 40 Strafanzeigen gegen die Verfasser von hetzerischen Online-Kommentaren gestellt. Die Äußerungen, die über Facebook, Twitter und Youtube verbreitet wurden oder per E-Mail bei der BA eingingen, erfüllen verschiedene Straftatbestände: Zum Beispiel Öffentliche Aufforderung zu Straftaten, Beleidigung, Üble Nachrede, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener, Nötigung oder Volksverhetzung.

Die Anzeigen ergingen in den Fällen, in denen die Absender der Äußerungen identifiziert werden konnten. „Es ist ungeheuerlich, was wir da lesen mussten. Besonders getroffen hat mich, dass viele Menschen die Tat gerechtfertigt oder sogar zur Nachahmung aufgerufen haben“, sagte der Vorstandsvorsitzende der BA, Frank-Jürgen Weise. „Wir nehmen solche Kommentare nicht einfach hin, sondern setzen alle unsere Möglichkeiten ein, um die Urheber zur Verantwortung zu ziehen. Das sind wir der getöteten Kollegin und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schuldig.“

Als weitere Konsequenz aus der Tragödie von Neuss hat der Vorstand der BA darum gebeten, dass alle Jobcenter bundesweit ihr Sicherheitskonzept in Zusammenarbeit mit den örtlichen Polizeibehörden überprüfen. „Die Sicherheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter hat höchste Priorität und ist mir ein persönliches Anliegen“, sagte Weise. Die Sicherheitslage und die notwendigen Maßnahmen könnten jedoch nur vor Ort und individuell in jedem Jobcenter beurteilt werden.

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