Wenn einem die Vampire auf den Geist gehen

wS/po  –  Kreis Olpe  –  30.10.2012  —  Polizei geht an Halloween konsequent gegen Sachbeschädigungen und andere Straftaten vor  —  In den letzten Jahren ist eine deutliche Steigerung an Sachbeschädigungen am Halloween-Abend zu verzeichnen. So stiegen auch die Zahlen im Kreis Olpe von Jahr zu Jahr. Vor allem im Bereich von Attendorn haben Kinder und Jugendliche immer mehr Spaß daran, sich am Halloween-Abend gruselig als Geist oder Vampir zu verkleiden und durch die Straßen zu ziehen. Wenn es dann bei harmlosen Streichen wie „Klingelmännchen“ oder Erschrecken mit geisterhaften Verkleidungen bliebe, würde es die Polizei auch im Regelfall tolerieren. Leider haben diese Streiche aber in den letzten Jahren Auswüchse angenommen, die von der Polizei nicht mehr hingenommen werden können.

Denn häufig riefen genervte Bürger die Polizei zu Ruhestörungen und Sachbeschädigungen, die Umherziehende begingen. Die Polizei Olpe warnt eindringlich davor, die Streiche zu übertreiben. Denn Eierwürfe und Farbschmierereien sind kein Spaß. Wer Häuser, Autos oder sonstige Gegenstände damit verunreinigt, kann sich einer Sachbeschädigung strafbar machen. Auch das Abschießen von Böllern oder das Anzünden von pyrotechnischen Gegenständen ist an Halloween nicht erlaubt. Darüber hinaus können hohe zivilrechtliche Schadenersatzansprüche auf die Kinder und ihre Eltern zukommen.

An Halloween wird die Polizei im Kreis Olpe daher besonderes Augenmerk auf die umherziehenden Kinder und Jugendlichen werfen. Gegen Sachbeschädigungen oder sonstige Straftaten wird sie konsequent vorgehen und Strafanzeige erstatten.

Die Polizei Olpe appelliert daher eindringlich an die Eltern und Erziehungsberechtigten: Weisen Sie Ihre Kinder deutlich darauf hin, wo bei Streichen die Grenzen sind und klären Sie Ihre Kinder über die Konsequenzen auf!
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