wS/bu Burbach – „Trinkwasser ist das wichtigste Lebensmittel“. Dieser fundamentale Leitsatz bringt es auf den Punkt. Die Trinkwasserversorgung muss sicher sein und es darf keine Gefährdung für sie ausgehen. „Dieses Denken steht natürlich bei den Planungen für Gewerbegebiete und technische Anlagen in Burbach im Mittelpunkt“, stellte Bürgermeister Christoph Ewers bei der Bürgerinformationsveranstaltung am Mittwoch im Burbacher Bürgerhaus klar. Die Gemeinde Burbach hatte interessierte Bürger eingeladen, um die aktuellen Planungen für das Gewerbegebiet Rübgarten II vorzustellen. Besonders im Blickpunkt standen die Berechnungen und Aussagen der Ingenieure hinsichtlich der Trinkwasserversorgung unter anderem des Ortes Burbach sowie der Entwässerung des neuen Gewerbegebietes. „Es hat sich eine Bürgerinitiative gegründet, die Unterschriften gesammelt und Fragen an die Gemeindeverwaltung gestellt hat, mit welchen konkreten Maßnahmen eine Gefährdung des Trinkwassers ausgeschlossen werden kann und wie die Niederschlagswasserentsorgung erfolgen soll“, so Christoph Ewers. Die Antworten auf die Fragen lieferten neben Bürgermeister Christoph Ewers, Stadtplaner Christian Feigs und Andreas Reitz von den Burbacher Gemeindewerken Dirk Müller, Geschäftsführer des Wasserverbands Siegen-Wittgenstein und Thimo Welp vom Ingenieurbüro Gewatec.
Dirk Müller erläuterte den Zuhörern, in welchem Gebiet die Wassergewinnung liegt, die die Trinkwasserversorgung sicherstellt und welche Bezüge sich zum Regenrückhaltebecken ergeben. „Der Hochbehälter Gambach wird aus den Sickerungen Traubenborn und Gebücke gespeist“, so Dirk Müller. „Insgesamt liefern die Sickeranlagen aber nur 25 % der benötigten Wassermenge. Das restliche Trinkwasser stammt aus der Obernau-Talsperre. Die geografische Lage in einem anderen Seitental und die damit zu überwindenden Höhenunterschiede zwischen dem geplanten Regenrückhaltebecken und den Sickerungen führt dazu, dass keine Gefährdung des Wassers erfolgt“, so Dirk Müller. Der Abstand zwischen dem Regenrückhaltebecken und der fachlichen Eingrenzung des Wassereinzugsgebietes beträgt rund 400 m.
Auf die Fragen der Entwässerung ging Thimo Welp vom beauftragen Ingenieurbüro Gewatec ein. „Wir haben, bei einer Vollbelegung des Gewerbegebietes, rund 23 ha zu entwässernde Fläche von denen Niederschlagswasser in das Regenrückhaltebecken eingeleitet wird“, erläuterte der Fachmann bei der Darstellung der Rahmenplanung. „Das Wasser dieser Flächen hat einen unterschiedlichen Verschmutzungsgrad, das im Ergebnis dazu führt, dass eine Vorbehandlung des Niederschlagswassers notwendig ist. Diese Reinigung erfolgt im Regenklärbecken“, so Welp. „Daran schließt sich ein Regenrückhaltebecken an, dessen Aufgabe es ist, größere Niederschlagsmengen zurückzuhalten und dann kontrolliert sowie gewässerverträglich einzuleiten.“
Die Größe des Regenrückhaltebeckens bemisst sich nach der Zulässigkeit der maximalen Einleitung und der zu erwartenden Niederschlagsmengen. Das Regenrückhaltebecken wird danach ein Volumen von rund 6.320 Kubikmeter umfassen. „Es dient genau dazu, ein unkontrolliertes Abfließen des Niederschlagswassers zu umgehen“, so Thimo Welp. „Eine hydraulische Überlastung des Gewässers wird dadurch vermieden.“ Und fügt an, dass die geplante Entwässerung, auch hinsichtlich der Kapazitätsbemessungen, mit kontrolliertem Abfluss entlang der L723 bis zur Einleitungsstelle mit den zuständigen Behörden abgestimmt worden ist. Die Notentlastung, die bei einem Überlaufen des Beckens passiert, wovon etwa einmal in 15 Jahren auszugehen ist, erfolgt als diffuse Einleitung auf großer Breite über gemeindliche Waldflächen in ein namenloses Nebengewässer des Burbaches. „Eine Versumpfung ist hier nicht zu befürchten“.
Stichwort Hochwasser: Die Planentwürfe und Vorfelduntersuchungen beleuchten auch dieses Thema. Die Hochwassersicherheit in Burbach wurde hydraulisch untersucht. Bereits für die heutigen Verhältnisse, ohne Gewerbegebiet und Regenrückhaltebecken, wurden Engstellen festgestellt. Durch die geplante Gewerbeansiedlung im Quellbereich des Burbaches erhöht sich die Anzahl der kritischen Gewässerstellen, an denen gearbeitet werden muss, von sechs auf sieben. Mit technischen Maßnahmen kann eine größtmögliche Hochwassersicherheit hergestellt werden, die auch durch die Genehmigungsbehörden eingefordert wird. „Von den zuständigen Fachbehörden werden die erforderlichen Hochwasserschutzmaßnahmen als Auflagen festgesetzt“, erläutert Thimo Welp. Die Maßnahmen werden sukzessive mit der Erschließung des Gewerbegebietes umgesetzt.
Seit 2004 laufen bereits Vorüberlegungen zur Entwicklung eines gemeinsamen Gewerbegebietes der Gemeinden Burbach und Neunkirchen. 2006 wurde in beiden Gemeinderäten der Grundsatzbeschluss gefasst, dieses Projekt in Angriff zu nehmen. 2008 wurden die Flächen landesplanerisch genehmigt im Zuge der Fortschreibung des Regionalplanes. Seit dem wird an der Konkretisierung der Pläne gearbeitet mit dem Ziel, in diesem Jahr mit der Erschließung zu beginnen. „Es ist nochmal wichtig zu betonen, dass mit dem Gewerbegebiet die Ansiedlung von regionalen Gewerbebetrieben für die nächsten Jahrzehnte erfolgt“, machte Bürgermeister Christoph Ewers deutlich. „Denn mit der Entscheidung, diese Flächen zu erschließen, haben wir andere Gebiete aufgegeben.“ Er erinnerte an die Pläne zur Erweiterung des Industrieparks in Richtung Würgendorf, der bis zur Ortsbebauung gereicht hätte. Ganz zu schweigen von der Inanspruchnahme dort vorhandener hochwertiger Naturschutzflächen.
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