Sexuelle Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Verstoßes gegen das Gewaltschutzgesetz – jetzt Strafverfahren

wS/lg Siegen – Ab dem 16.05.2013 muss sich Maik X. vor dem Landgericht in Siegen verantworten. Dem 48 jährigen Angeschuldigten wird zur Last gelegt, sich mit einer 16 jährigen Bekannten aus seiner Nachbarschaft zum Frühstück verabredet zu haben.

Der Angeschuldigte soll das Opfer zunächst mit einem Küchenmesser bedroht und sie dadurch gezwungen haben, sich auszuziehen. Im Anschluss soll er das Opfer gefesselt und geknebelt haben. Im weiteren Verlauf soll es zu sexuellen Handlungen des Angeschuldigten an dem Opfer und zu Körperverletzungen durch Würgen gekommen sein.

Einem aufgrund dieser Geschehnisse gerichtlich angeordneten Kontaktverbot soll sich der Angeschuldigte durch das Versenden von SMS an das Opfer sowie durch das Beobachten des Opfers widersetzt haben.

Landgericht Siegen, 1. große Strafkammer als Jugendkammer (Jugendschutzkam-
mer) 51 KLs 4/13 (25 Js 147/12 StA Siegen)

Hauptverhandlungstermine:

16.05.2013 um 09:00 Uhr, Saal 165
22.05.2013 um 09:00 Uhr, Saal 165
27.05.2013 um 13:30 Uhr, Saal 165

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