wS/kr – Kreuztal – 21.06.2013 – Aufzuzeigen, dass „Inklusion“ (die selbstverständliche Teilhabe behinderter Menschen in allen Lebensbereichen) noch lange nicht Realität geworden ist, es aber gleichzeitig gute Beispiele dafür gibt, wie sie im „normalen Leben“ funktionieren kann – das will der Verein INVEMA aus Kreuztal mit seiner Aktion „Guck ma´“ deutlich machen.
Anlässlich des Europäischen Protesttages zur Gleichstellung behinderter Menschen in allen Bereichen der Gesellschaft ruft der Verein jedes Jahr die Öffentlichkeit dazu auf, Vorschläge für den „HIN- und WEG-gucker“ zu machen.
Mit dem „HIN-gucker“ zeichnet der Verein Personen, Gruppen, Organisationen, Betriebe, Behörden oder Geschäfte dafür aus, sich für die Teilhabe von Menschen mit Behinderung besonders eingesetzt zu haben; den „WEG-gucker“ erhalten diejenigen, die Inklusion bewusst behindert, Menschen mit Behinderung ausgegrenzt oder blockiert haben.
Den „HIN-gucker 2013“ erhielt am 05. Mai im Rahmen einer Filmvorführung im Filmtheater Dahlbruch die Jungschar der Evangelischen Gemeinschaft Büschergrund, die bereits seit längerer Zeit ganz selbstverständlich Kinder mit einer geistigen Behinderung in ihrer Kinder- und Jugendarbeit integriert haben.
Der „WEG-gucker 2013“ wurde aus aktuellem Anlass an die NRW-Landesregierung und insbesondere die Schulministerin Sylvia Löhrmann für den Entwurf des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes vergeben, der vor einigen Wochen im Landtag von der Regierung eingebracht wurde.
Der Preis sollte eigentlich im Rahmen der o.g. Filmvorführung stellvertretend an die dem Landesparlament angehörenden Landtagsabgeordneten des Kreises Siegen-Wittgenstein übergeben werden, aber leider konnten alle Abgeordneten aus terminlichen Gründen den „Preis“ am 5. Mai nicht entgegennehmen.
Aus diesem Grund entschied sich der Vorstand des Vereines INVEMA dazu, den Preis nach Düsseldorf ins Schulministerium zu bringen und der Schulministerin Frau Löhrmann die Trophäe selbst zu übergeben.
In einem fast einstündigen Gespräch erläuterten die Vertreter des Vereins INVEMA der Schulministerin die Gründe für die Vergabe des „WEGguckers“ an die Landesregierung. Vereinsvorsitzende Heike Hachenberg: „Der in der UN-Behindertenrechtskonvention geforderte individuelle Rechtsanspruch jedes Kindes auf inklusive Bildung fehlt nach wie vor in diesem Gesetzesentwurf und lässt sich allenfalls zwischen den Zeilen interpretieren. Auch der im geplanten Gesetz vorgesehene Kostenvorbehalt für inklusive Bildung ist unserer Ansicht nach im Hinblick auf die UN-Konvention nicht mehr gesetzeskonform und lässt den Kommunen und Schulämtern nach wie vor die Möglichkeit offen, aus personellen oder sächlichen (finanziellen) Gründen die Integration zu verhindern.“
Die mit einem inklusiven Schulsystem einhergehenden Kosten sind nach Ansicht des Vereines völlig unzureichend geklärt und bedürfen einer Nachbesserung auf Seiten der Landesregierung. „Das ist Inklusion light“ so Geschäftsführer Stephan Lück und „lässt bei der Finanzlage der Kommunen erwarten, dass Eltern weiterhin vor Gericht gehen müssen, um ein von Deutschland anerkanntes Menschenrecht für ihr Kind zu erkämpfen.“
Schulministerin Löhrmann machte ihrerseits deutlich, dass sie sich persönlich in den vergangenen Jahren sehr für den Ausbau des integrativen Unterrichts eingesetzt habe und eigentlich erwartet habe, dass sie dafür den „HINgucker“ bekommen hätte.
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