Abgabe für überschuldete Kommunen trifft Gemeinde Wilnsdorf schwer

wS/wi – Wilnsdorf – Nach der jetzt fertiggestellten Gesetzesvorlage zur „Solidaritätsumlage“ können sich Wilnsdorf und 59 andere nordrhein-westfälische Kommunen nicht entziehen. Sie erhalten keine Schlüsselzuweisungen, da sie nach einer fiktiven Berechnung der Landesregierung nicht bedürftig seien. Und weil sie angeblich nicht bedürftig sind, bekommen sie nicht nur keine Schlüsselzuweisungen, sondern müssen zusätzlich in den nächsten sieben Jahren jährlich rund 182 Millionen Euro zahlen. Empfänger der Zahlung sind Kommunen, denen in den nächsten Jahren die Überschuldung droht. Im Jahr 2014 soll die Gemeinde rund 660.000 Euro zahlen. Die Höhe der Zahlungen in nachfolgenden Jahren ist völlig ungewiss.

Außer Acht gelassen hat die Landesregierung, dass die Gemeinde Wilnsdorf erheblichen Belastungen ausgesetzt ist. So beläuft sich der voraussichtliche Jahresfehlbedarf 2014, also das Defizit, das der Gemeindehaushalt geplant erzielt, auf rund 5,3 Millionen Euro. Nur durch einen disziplinierten Sparkurs aus dem beschlossenen Haushaltssicherungskonzept 2012-2022 ist es möglich, diese Haushaltsbelastung um 2 Millionen Euro abzusenken.

Minus von 3,3 Millionen Euro

So muss tatsächlich mit einem Minus von 3,3 Millionen Euro gerechnet werden. Vieles wird unternommen, um den Haushaltsausgleich spätestens im Jahr 2022 zu erreichen. Die geplanten Maßnahmen bringen erhebliche Belastungen für die Wilnsdorfer Bevölkerung mit sich. Sie resultieren zu 50 Prozent aus Erhöhungen aller Steuerarten. Darüber hinaus gibt es zahlreiche weitere Einschnitte, um den Haushalt zu sanieren. Personal- und Versorgungsaufwendung wurden bei bereits aktuell knappem Personalbestand gedeckelt. Zukünftig wird der Rat verkleinert und die Anzahl der Sachkundigen Bürger reduziert.

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Die Höhe neu aufzunehmender Darlehen wurde deutlich beschränkt, obwohl Investitionen in die öffentliche Infrastruktur, insbesondere im Straßenbau, dringend erforderlich wären. Ebenfalls gedeckelt wurden die Bewirtschaftungskosten der zahlreichen gemeindlichen Gebäude trotz ständig steigender Kosten, zum Beispiel für Energie. Die Trägerschaft des kulturellen Angebots soll in die Hände einer gemeinnützigen Organisation, zum Beispiel Kulturvereine, überführt werden. Energiekostenbeiträge für die Nutzung der Sporthallen und Bürgerhäuser werden eingeführt.

In einer Phase, in der es wichtig wäre, den eigenen Haushalt mithilfe der vorgenannten Maßnahmen zu entlasten, trifft die Gemeinde die bisher an keiner Stelle eingeplante „Solidaritätsumlage“ schwer. Die durch die zuvor aufgeführten Einschnitte und Belastungen erzielten Gelder müssen nun zu einem erheblichen Teil über das Land in andere Kommunen umgeleitet werden und können den eigenen Haushalt nicht mehr entlasten. Dies führt im Ergebnis zu einer nochmals erhöhten Belastung des Haushalts der Gemeinde. Vermutlich müssen zur Leistung der Umlage weitere Schulden gemacht werden. Der Weg zurück in den Nothaushalt, in dem sich die Gemeinde bis Ende 2011 befand, könnte eine Folge sein.

Gemeinde reicht Klage ein

Nach Einschätzung von Wilnsdorfs Bürgermeisterin Christa Schuppler ist die Solidaritätsumlage in der jetzigen Gestaltung gegenüber keiner der betroffenen Kommune gerechtfertigt. Völlig unverständlich sei es, dass auch Kommunen, die sich wie die Gemeinde Wilnsdorf in der Haushaltssicherung befinden, trotz des eingeschlagenen steinigen Weges der Haushaltskonsolidierung einbezogen werden.

Innenminister Jäger hingegen sieht das Land NRW nicht in der Lage, die von den Städten und Gemeinden aufzubringenden 182 Millionen Euro aus dem Landeshaushalt zu finanzieren. Aufgrund anders vorgenommener Weichenstellungen ist dort nun kein Geld mehr für die Kommunen vorhanden. Stattdessen weist man die Schuld für die Finanzmisere der Kommunen dem Bund zu. Von dort habe man die Kommunen übermäßig an den Soziallasten beteiligt (Kosten der Unterkunft, Eingliederungshilfe). „Diese Argumentation ist zwar im Grunde richtig“, sagt Kämmerer Ulrich Berghof. „Sie lässt jedoch außer Betracht, dass auch das Land einen erheblichen Teil beigesteuert hat und weiter beisteuert. Die im Vergleich mit anderen Bundesländern enorm hohe Verschuldung der Städte und Gemeinden in NRW sei ein deutliches Indiz für eine Benachteiligung der Kommunen durch das Land, die es in anderen Bundesländern so nicht gebe.“

Nach Ansicht der Bürgermeisterin bestehen erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken an der Solidaritätsumlage. Ein großer Teil der betroffenen 60 Kommunen – wenn nicht sogar alle – wird daher gegen das nun eingebrachte Gesetz klagen. Die Gemeindeverwaltung Wilnsdorf möchte sich in der nächsten Ratssitzung eine Ermächtigung zur Klageeinreichung beschließen lassen.

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