Planfeststellung für Höchstspannungsfreileitung zwischen Mudersbach und Eiserfeld beantragt

wS/br – Siegen – Die Amprion GmbH in Dortmund hat bei der Bezirksregierung Arnsberg jetzt die Planfeststellung für den Neubau der 110-/380-kV-Höchstspannungsfreileitung zwischen dem Punkt Mudersbach und der Umspannanlage Eiserfeld in Siegen beantragt. Die Antragsunterlagen liegen ab Mittwoch, dem 9. Oktober 2013, öffentlich aus.

Die Maßnahme ist Teil der Gesamtverbindung von Dortmund-Kruckel bis Dauersberg in Rheinland-Pfalz auf der 380-kV-Höchstspannungsebene. Die neue Leitung, geplant in der Trasse von zwei vorhandenen und rückzubauenden Freileitungen, ist für den bundesweiten Stromnetzausbau vor allem in Nord-Süd-Richtung notwendig – aufgrund deutlich höherer Einspeisungen von erneuerbaren Energien und angesichts des sich verändernden Kraftwerksparks in Deutschland. Daher ist dieses Vorhaben als Nr. 19 im Bedarfsplan nach dem Energieleitungsausbaugesetz (EnLAG) ausgewiesen. Die energiewirtschaftliche Notwendigkeit und der vordringliche Bedarf für diese Freileitung sind somit festgestellt.

Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens ist der ca. 1,3 Kilometer lange Abschnitt auf dem Stadtgebiet Siegen von der Landesgrenze Rheinland-Pfalz/Nordrhein-Westfalen bis zur Umspannanlage Siegen-Eiserfeld. Die Stromkreise einer 110-kV-Freileitung sollen auf dem Mastgestänge der 380-kV-Freileitung mitgeführt werden. Zeitgleich wurde die Planfeststellung für die südlichen Abschnitte der 380-kV-Freileitung Kruckel-Dauersberg in Rheinland-Pfalz bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord in Koblenz beantragt.

Um die Versorgungssicherheit bis zum Abschluss der Gesamtmaßnahme Kruckel-Dauersberg aufrechtzuerhalten, soll übergangsweise der 380-kV-Freileitungsabschnitt in der 220-kV- pannungsebene betrieben werden. Die Anpassung eines Teilabschnitts der bestehenden 220-kV-Höchstspannungsfreileitung Koepchenwerk-Kelsterbach (hier: auf NRW-Gebiet unmittelbar nördlich der Landesgrenze) ist deshalb ebenfalls Gegenstand des Planfeststellungsverfahrens.

Einwendungen bis 22. November möglich

Die Antragsunterlagen liegen bei der Stadt Siegen vom 9. Oktober 2013 bis zum 8. November 2013 zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Bis zum 22. November 2013 kann dann jeder bei der Stadt Siegen oder bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung 6 Bergbau und Energie in NRW, Goebenstraße 25, 44135 Dortmund, Einwendungen gegen den Plan erheben. Die Einwendungen und Stellungnahmen sollen später zwischen Betroffenen, Vertretern der Fachbehörden, Bezirksregierung und dem Vorhabenträger erörtert werden. Der Termin wird noch bekanntgegeben.

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