Süßes oder Saures an "Halloween"? – Polizei: "Nicht alles, was Spaß macht, ist erlaubt"

wS/ots – Siegen-Wittgenstein – Die Geistermasken liegen bereit, die Kürbisse sind schon ausgehöhlt – „Halloween“ steht vor der Tür. Am Donnerstag, den 31. Oktober, werden wieder viele Kinder in der Region gruselig maskiert durch die Straßen ziehen und die Bewohner mit dem Ausspruch „Süßes oder Saures“ vor die Wahl eines üblen Streiches oder einer süßen Spende stellen.

Die Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein appelliert jedoch an die Kinder, die Scherze nicht zu übertreiben, denn „Nicht alles, was Spaß macht, ist auch erlaubt!“. So haben viele dieser Streiche in Einzelfällen ein juristisches Nachspiel.

Das Bewerfen von Hauswänden mit Eiern (Sachbeschädigung), das Herausreißen von Pflanzen (Sachbeschädigung), das Herausheben von Gullydeckeln (Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr) oder auch das Beschmieren von Autos (Sachbeschädigung) gehören zwischenzeitlich leider zum Repertoire mancher „Gespenster“.

Für beispielsweise von den üblen Streichen betroffene Hausbesitzer können so mitunter erhebliche Kosten für die Reinigung ihrer Fassaden, vor denen die Umherziehenden keinen Halt machten, entstehen.

Kinder unter 14 Jahren können zwar nicht strafrechtlich belangt werden, jedoch können zivilrechtliche Forderungen auch gegenüber Kindern bzw. ihren gesetzlichen Vertretern geltend gemacht werden.

Daher appelliert die Polizei vor allem an die Eltern oder Erziehungsberechtigten, ihre Kinder über die Konsequenzen von üblen Halloween-Scherzen aufzuklären.

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