24-Jähriger gesteht 15 PKW-Aufbrüche im Mai

(wS/ots) Siegen – Ein 24-jähriger Mann aus Siegen drang am Mittwochnachmittag in einen „Am Hamerich“ in Siegen unverschlossenen abgestellten Opel Astra ein und durchwühlte diesen auf der Suche nach etwaigen Wertgegenständen. Ein aufmerksamer Zeuge nahm jedoch das kriminelle Treiben des 24-Jährigen wahr und alarmierte vor diesem Hintergrund die Polizei.

Obwohl der 24-Jährige in der Zwischenzeit die Flucht ergriffen hatte, konnte er von einer Streifenwagenbesatzung noch im Nahbereich gestellt und vorläufig festgenommen werden. Bei der Festnahme leistete der Siegener dann zu allem Überfluss auch noch Widerstand. Bei anschließenden polizeilichen Durchsuchungsmaßnahmen wurde noch weiteres Diebesgutes aufgefunden, das mit anderen Diebstahldelikten in Verbindung stehen dürfte.

Kriminalpolizei

Die aufmerksame Beobachtung durch den Zeugen führte schließlich dazu, dass die Kriminalpolizeiei, die sich im weiteren Verlauf mit dem Festgenommenen beschäftigte, einen gewerbsmäßigen Dieb und PKW-Aufbrecher dingfest machen konnte. Denn der 24-Jährige legte in seiner Vernehmung ein Geständnis ab: Allein im Monat Mai ist er in insgesamt 15 Autos unbefugt eingedrungen bzw. hat diese gewaltsam aufgebrochen.

Waren die PKWs verschlossen, so schlug er kurzerhand eine Scheibe des betreffenden Fahrzeugs ein; handelte es sich um ein Cabrio – und allein sieben an der Zahl waren offenbar davon betroffen -, so schnitt er flink das Verdeck auf. Beuteziel waren jeweils Geld oder sonstige Wertgegenstände wie Handys, Smartphones etc.

Der von dem 24-Jährigen bei seinen Straftaten angerichtete Sachschaden dürfte sich im fünfstelligen Euro-Bereich bewegen. Die weiteren Ermittlungen des Kriminalkommissariats gegen den 24-Jährigen sind jedoch noch nicht abgeschlossen und dauern noch an. Der Festgenommene wird nun auf Antrag der Staatsanwaltschaft Siegen dem Haftrichter beim Amtsgericht Siegen vorgeführt, der über den weiteren Verbleib des bei der der Polizei bereits hinlänglich und einschlägig in Erscheinung getretenen Straftäters entscheiden wird.

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