Verfahren zur Stadtkernsanierung in Hilchenbach: Kein Widerruf

Hilchenbach_Logo_Wappen(wS/hi) Hilchenbach – Vor dem Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen sind für die 9 gerichtsanhängigen Verfahren zur Stadtkernsanierung in Hilchenbach am 21. November Vergleiche geschlossen worden. Diese werden rechtskräftig, sofern sie bis zum 30. Januar nicht von der Stadt Hilchenbach oder den Klägern widerrufen werden.

In der Hauptausschusssitzung am 28. Januar sind die Verfahren im Beisein eines Juristen der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei Hüttenbrink und Partner aus Münster nun ausführlich erörtert worden. Im Ergebnis macht die Stadt Hilchenbach vom Widerrufsrecht keinen Gebrauch.

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