Ruhestörer und Störenfriede halten Siegener Polizei in Atem

Vier Maßnahmen gegen Ruhestörer und Störenfriede musste die Polizei vollziehen

Polizeigewahrsam NRW Themenbild | Foto: © TM

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Siegen (wS/pol) | Zwei junge Männer aus Siegen lärmten in der Nacht zu Dienstag in der Friedrich-Wilhelm-Straße auf der Straße und beleidigen dabei  mehrere Anwohner. Außerdem beleidigten sie mehrfach diesbezüglich eingesetzte Polizeibeamte und zeichneten heimlich Gespräche mittels Smartphone auf.  Erteilten Platzverweisen kamen die beiden 19 bzw. 21 Jahre alten Störenfriede nicht nach, was letztlich zur Ingewahrsamnahme eines der Männer führte.
Gegen das Duo wird nun unter anderem wegen Widerstandes, Bedrohung, Beleidigung und Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes strafrechtlich ermittelt.

Ebenfalls in der Nacht zu Dienstag randalierten drei noch unbekannte Täter vor einem Haus in der Dillenburger Straße in Siegen.
Als ein Anwohner die Störenfriede deshalb ansprach, traten die Männer gegen die Haustür des Anwohners und warfen einen Blumenkübel über ein Geländer. Danach flüchteten sie in Richtung Wetzlarer Straße.
Sachdienliche Hinweise zu diesem Trio nimmt die Kriminalpolizei Siegen unter 0271-7099-0 entgegen.

Auch in einem Weidenauer Mehrfamilienhaus störte ein 50-jähriger Mann kurz nach Mitternacht zum wiederholten Male die Nachtruhe der dortigen Hausbewohner. Nach mehrfacher Ermahnung zur Ruhe durch die Polizei wurde der 50-Jährige schließlich in Gewahrsam genommen.
Dabei leistete der Mann Widerstand und beleidigte die eingesetzten Beamten. Die Nacht durfte der 50-Jährige in der Gewahrsamszelle verbringen.
Außerdem wurde gegen ihn ein Strafverfahren eingeleitet.

Dass man aber nicht nur zu nachtschlafender Zeit unangenehm bzw. störend auffallen kann, machte das Beispiel eines 41-jährigen Wohnsitzlosen deutlich, den ein Weidenauer am Montagmittag schlafend in seiner Garage „Am Ufer“ vorfand. Nachdem mehrere Versuche des Garagenbesitzers, den tief Schlafenden zu wecken, kläglich fehlgeschlagen waren, wurde schließlich die Polizei hinzugezogen. Die konnte den augenscheinlich stark Alkoholisierten aus dem Reich seiner Träume zurück in die harte Wirklichkeit holen und ihm einen Platzverweis erteilen.

 

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