Falsches Gewinnversprechen: 55-Jähriger um 2.800 Euro erleichtert

(wS/ots) Wilnsdorf/Burbach 15.12.2015 | „Sie haben gewonnen! Herzlichen Glückwunsch!“ Wer freut sich denn nicht, das zu hören.

Wer aber eine solche Nachricht bekommt, per Telefon, E-Mail oder Post, sollte vorsichtig sein. Denn dabei kann es sich um eine Betrugsmasche mit Gewinnversprechen handeln.

Symbolbild

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Leidvoll musste dies aktuell ein 55-jähriger Mann aus dem südlichen Siegerland erfahren. Dem Mann war nämlich in mehreren mit ihm geführten Telefonaten vom 24. November (2015) bis dato vorgegaukelt worden, er habe bei einem Gewinnspiel aus dem Jahr 2010 — 28 000 — Euro gewonnen. Um dieses Geld jedoch ausgehändigt zu bekommen, sollte der Angerufene rund 2 800 Euro an Gebühren vorab überweisen. So jedenfalls stellten die hinterhältigen Anrufer – darunter ein angeblicher „Gerichtsvollzieher“ und eine angebliche Anruferin einer „Landeszentralbank“ – dies dem gutgläubigen 55-Jährigen gegenüber dar. Die 28 000 Euro sollten vorgeblich in Frankfurt beim Zoll lagern und würden bei Zahlung der 2 800 Euro Bearbeitungsgebühr nach Siegen zum Zoll überwiesen. Der 55-Jährige tat wie von den Anrufern gefordert – und ist nun am Ende ein gleich doppelt Betrogener: Der versprochene hohe Gewinn war ohnehin nie existent, und die 2 800 Euro, die er tatsächlich auf ein Konto in der Türkei überwiesen hat, ist er auch noch los.

Ein 76-jähriger Burbacher hingegen hatte noch Glück im Unglück. Auch der Senior hatte in der letzten Woche mehrere Anrufe mit unterdrückter Rufnummer bekommen, in denen der Anrufer ebenfalls einen Gewinn aus einer Umfrageverlosung vom Dezember 2014 in Höhe von 48 500 versprach. Für die Übergabe sollte dann ein „Wunschtermin“ ausgemacht werden. In den 48 500 Gewinn wären die MwSt. sowie alle anfallenden Kosten bereits abgezogen. Lediglich für das versicherte Transportunternehmen würde ein Betrag von 900 Euro zahlbar in 9 x100 Euro-Prepaid-Karten (für Online-Käufe) fällig und müsste bei Übergabe sofort gezahlt werden. Bevor es jedoch zu einem schädigenden Ereignis kam, wandte sich der 76-Jährige an die Polizei und so konnte Schlimmeres verhindert werden.

Das für Betrugsdelikte zuständige Siegener Kriminalkommissariat 2 schließt weitere gleichgelagerte Anrufe nicht aus und rät daher zu entsprechender Vorsicht.

So schützen Sie sich:

Seien Sie vorsichtig bei Gewinnversprechen, insbesondere dann, wenn die Übergabe an Bedingungen geknüpft ist, zum Beispiel an das Zahlen einer Geldsumme, den Besuch einer Veranstaltung oder den Anruf einer kostenpflichtigen Hotline (Telefondienst)!

Nehmen Sie nur Gewinne an, wenn Sie auch bewusst an einem Gewinnspiel – und zwar bei einem seriösen Unternehmen – teilgenommen haben. Ein seriöses Unternehmen wird die Gewinnausschüttung niemals an eine Bedingung knüpfen, zum Beispiel das Zahlen einer Gebühr oder die Teilnahme an einer Veranstaltung!

Notieren Sie sich die auf dem Display angezeigte Rufnummer!

Geben Sie niemals Geld aus, um einen vermeintlichen Gewinn abzufordern, d.h. keine Gebühren zahlen oder kostenpflichtige Hotlines anrufen!

Geben Sie niemals persönliche Informationen weiter: keine Telefonnummern und Adressen, Kontodaten, Bankleitzahlen, Kreditkartennummern oder Ähnliches!

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Douglas

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