Aufenthaltsstatus von Geflüchteten aus Algerien und Marokko wird geklärt

Landesweite Schwerpunktaktion

(wS/red) Arnsberg 12.04.2016 | Seit 6 Uhr führen die Bezirksregierung Arnsberg, die NRW-Polizei, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Ausländerbehörden von 33 NRW-Kommunen eine landesweite Schwerpunktaktion durch. Ziel ist die eindeutige biometrische Erfassung von Geflüchteten, die aus Algerien und Marokko stammen.

Wappen Logo Bezirksregierung ArnsbergMit der flächendeckenden Einführung des neuen Ankunftsnachweises in NRW am 7. März werden alle neuankommenden Flüchtlinge in einem gemeinsamen Registrierungsschritt durch Land und Bund erfasst. Zugleich befinden sich jedoch in den Landeseinrichtungen noch Menschen, die vor dem 7. März eingereist sind und deshalb bisher nur den ersten Registrierungsschritt des Landes durchlaufen haben. Mit der heutigen Schwerpunktaktion werden sie den aktuell eintreffenden Flüchtlingen gleichgestellt und in gleicher Weise überprüft.

Durch die Erfassung der biometrischen Daten ist es möglich, Mehrfachidentitäten auszuschließen. Darüber hinaus ist eine spätere, eindeutige Identifizierung möglich. Ferner erfolgt der Abgleich mit nationalen und internationalen Datenbanken um eine mögliche Verbindung zu Straftaten ausschließen zu können. Darüber hinaus wird den Geflüchteten im Rahmen der Aktion auch die Möglichkeit gegeben, ihren Asylantrag beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen. Damit beginnt für sie der rechtssichere Ablauf des Asylverfahrens. Wer keinen Asylantrag stellt, wird von der Polizei wegen des Verdachts des illegalen Aufenthalts dem sogenannten Fast-ID Verfahren unterzogen. Im Anschluss werden sie dann von den örtlichen Ausländerbehörden über die mit dem illegalen Aufenthalt einhergehende Ausreiseverpflichtung aufgeklärt.

Die Verteilung der in NRW ankommenden Flüchtlinge auf die Landeseinrichtungen übernimmt im Auftrag des Landes die Bezirksregierung Arnsberg. Zugleich organisiert die Bezirksregierung die Transfers zwischen den Einrichtungen und den Registrierstellen. Die Polizei übernimmt eine begleitende und deeskalierende Funktion. Das BAMF registriert und bearbeitet die Asylanträge an den verschiedenen Außenstellen des Bundesamtes in NRW. Die kommunalen Ausländerbehörden übernehmen Fälle im Rahmen von strafbaren Handlungen nach dem Aufenthaltsgesetz.

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