Regierungspräsidentin kritisiert Bundesverkehrswegeplan

Diana Ewert, Regierungspräsidentin. Foto: Bezirksregierung

Diana Ewert, Regierungspräsidentin. Foto: Bezirksregierung

(wS/red) Südwestfalen 02.05.2016 | Die bis heute vorgelegten Einsprüche aus Südwestfalen gegen den Bundesverkehrswegeplan sind ein deutliches Zeichen. Sie belegen, dass die Experten in den Städten und Gemeinden vor Ort nicht ausreichend berücksichtigt wurden. „Die Stimmen und Anliegen aus der Region sollten eine entscheidende Grundlage bei der Aufstellung des Bundesverkehrswegeplanes sein. Dazu fordere ich das Bundesverkehrsministerium mit dem heutigen Ende der Einwendungsrist nochmals ausdrücklich auf. Die Experten in den Kommunen können die Dringlichkeit von Bauprojekten hervorragend einschätzen und sollten daher deutlich intensiver gehört werden“, so die Arnsberger Regierungspräsidentin Diana Ewert.

Beispielhaft nennt die Regierungspräsidentin die Ortsumgehung der Stadt Warstein. Ein Projekt, dass einerseits für die Stadt Warstein eine entscheidende Bedeutung für die weitere lokale Entwicklung mit weiteren Anschlussprojekten und Investitionen hat und das für die Beschleunigung des Verkehrsflusses auf der für Südwestfalen wirtschaftlich bedeutsamen Nord-Süd-Achse der B55 eine nachhaltige Entlastung bringen würde.

Für die Arnsberger Regierungspräsidentin Diana Ewert ist es ein grundsätzliches Anliegen, bei der Priorisierung der einzelnen Verkehrsprojekte die wirtschaftliche Zukunftsfähigkeit der Region zu berücksichtigen.

„Die verkehrliche Anbindung ist für die hier ansässigen Weltmarktführer existentiell. Straßen- und Schienenverbindungen stellen die Lebensadern dar, ohne die die hiesigen Unternehmen im weltweiten Wettbewerb keine langfristigen Entwicklungsmöglichkeiten haben“, so Regierungspräsidentin Ewert.
Daher ist es bedeutsam, dass bei Einzelentscheidungen nicht nur die jeweilige lokale Verkehrssituation berücksichtigt werden sollte, sondern auch positive Effekte im Gesamtstraßennetz mit seinen Verkehrsachsen mit in Entscheidungen einfließen sollten. Dies gilt z.B. für Ortsumgerhun-
gen, die zum einen eine Entlastung der verkehrlichen Situation in den einzelnen Ortsdurchfahrten bewirken und andererseits auch positive Auswirkungen für die Durchgängigkeit einer Bundesstraße für alle betroffenen Anrainerkommunen bedeutet.

Der derzeit vorliegende Entwurf zum Bundesverkehrswegeplan hat entscheidende Weichenstellungen für die Entwicklung der Verkehrsinfrastruktur und damit für die gesamte wirtschaftliche Entwicklung Südwestfalens zur Folge.

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