Erinnerung an Astrückschnitt und Reinigungspflicht

(wS/red) Netphen 18.07.2016 | Beim Ordnungsamt der Stadt Netphen sind in der Vergangenheit zahlreiche Beschwerden über verdeckte Schilder und zugewachsene Gehwege eingegangen. Vielerorts ragen Äste und Sträucher in öffentliche Flächen, wodurch es zu erheblichen Beeinträchtigungen Netphen_Wappen_Logoder Fußgänger und Verkehrsteilnehmer kommt. Daher macht die Stadt Netphen darauf aufmerksam, dass Grundstückseigentümer ihrer Verkehrssicherungspflicht regelmäßig nachkommen müssen. Grundstückseigentümer müssen Pflanzen so zurückschneiden, dass Bäume und Sträucher nicht in die Verkehrsfläche hineinragen. Gemäß Straßenreinigungssatzung der Stadt Netphen sind Bäume so zurückzuschneiden, dass über Gehwegen 2,50 Meter und über Straßen 5 Meter freibleiben. Selbstverständlich müssen auch Verkehrszeichen immer frei bleiben.

Das Landschaftsgesetz NRW mit dem darin verankerten Schutz von nistenden Vögeln findet bei derartigen Rückschnitten keine Anwendung.

Im Übrigen sieht die Straßenreinigungssatzung der Stadt Netphen auch vor, dass Gehweg und Gosse von Anliegern einmal wöchentlich zu reinigen sind. Die Reinigungspflicht umfasst die Beseitigung von Gras, Laub, Schlamm und sonstigen Unrat, der nicht auf Gehweg und Straße gehört.

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