Gemeinde Wilnsdorf sucht Schiedsperson für Wilden, Wilgersdorf und Wilnsdorf

Streitschlichter gefragt

(wS/red) Wilnsdorf 09.09.2016 | Die Gemeinde Wilnsdorf ist auf der Suche nach einer Schiedsfrau oder einem Schiedsmann für den Schiedsamtsbezirk Wilnsdorf I, der die Ortsteile Wilden, Wilgersdorf und Wilnsdorf umfasst. Das Schiedsamt soll die Amtsgerichte entlasten. Schiedspersonen kommen immer dann ins Spiel, wenn im Streit liegende Parteien ihre Auseinandersetzung unbürokratisch und kostensparend vor Ort beilegen wollen oder wenn der Gang zum Schiedsamt zwingend vorgeschrieben ist.

Wilnsdorf_Logo_WappenSchiedsmänner und -frauen schlichten insbesondere bei Nachbarschaftskonflikten (z.B. Lärm, Gartenzaun, Bepflanzung), aber auch bei Straftaten wie z. B. Beleidigung oder Sachbeschädigung. Schiedspersonen haben keine richterliche Entscheidungsgewalt. Vielmehr dient ihr schlichtender Einsatz dem Ziel, zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen, die die Interessen beider Streitparteien berücksichtigt.

Um dieses wichtige Ehrenamt begleiten zu können, sollen Interessenten besondere Voraussetzungen erfüllen. § 2 des Schiedsamtsgesetzes NRW fordert, dass die Schiedsperson nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein muss. Schiedspersonen sollten mindestens 30 Jahre alt, jedoch nicht älter als 70 Jahre sein und im Schiedsamtsbezirk wohnen. Hinter diesen Ansprüchen steht der Wunsch nach einer Person mit einer gewissen Lebenserfahrung, einer guten Menschenkenntnis und Geduld. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.

Ausgeschlossen sind Personen, die wegen einer gerichtlichen Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben oder unter Betreuung stehen. Die Schiedsperson wird vom Rat der Gemeinde Wilnsdorf für die Dauer von fünf Jahren gewählt und vom Amtsgericht Siegen bestellt. Während ihrer Amtszeit erhalten die Schiedspersonen Unterstützung durch den Siegener Bezirksverband des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen, außerdem werden sie regelmäßig weitergebildet. Weitere Informationen zum Schiedsamt sind auf der Homepage der Gemeinde Wilnsdorf zu finden, in der Rubrik „Wohnen & Bauen“.

Bürgerinnen und Bürger mit Interesse an diesem interessanten und verantwortungsvollen Ehrenamt können sich bis zum 14.10.2016 bei der Gemeinde Wilnsdorf bewerben. Die schriftliche Bewerbung sollte neben Angaben zur Person (Name, Vorname, Geburtsname, Geburtstag und –ort, Beruf) und Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer, E-Mailadresse falls vorhanden) auch einen kurzen Lebenslauf beinhalten. Die Unterlagen können postalisch (Gemeinde Wilnsdorf, Fachbereich 1.4, Marktplatz 1, 57234 Wilnsdorf) oder per E-Mail (rathaus@wilnsdorf.de) gesendet werden, bitte unter dem Hinweis „Bewerbung Schiedsamt“. Für weitere Fragen steht Friedhelm Hoffmann gern zur Verfügung, Tel. 02739/802-115, E-Mail f.hoffmann@wilnsdorf.de.

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