Tagesarchiv: 18. September 2016

Anonyme Spurensicherung: Einfacheres Verfahren nach Sexualstraftaten

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 18.09.2016 | Opfer von Sexualstraftaten (z.B. Vergewaltigungen) sollten sich unbedingt sofort in ärztliche Behandlung begeben. Nur so können frühzeitig Infektionen vorgebeugt und eventuell notwendige Behandlungen eingeleitet werden. Anschießend stellt sich für die Betroffene die Frage, ob sie den Täter anzeigen sollen. Eine sofortige Anzeige bietet die größten Erfolgsaussichten. Oft ist es den Opfern in der Ausnahmesituation nicht möglich, ...

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