Auf die Zulassung bei Silvesterfeuerwerk achten!

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 27.12.2016 | Damit es mit dem Silvesterfeuerwerk klappt, gibt die Bezirksregierung Arnsberg wichtige Hinweise für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern: In der Zeit vom 29. bis zum 31. Dezember ist der Verkauf der begehrten Feuerwerkskörper erlaubt, abgebrannt werden dürfen sie nur am 31. Dezember und 1. Januar. Doch nur wer die Sicherheitshinweise beachtet und einige Tipps beherzigt, kann in der Silvesternacht Unfälle durch Böller, Kracher und Co. vermeiden.

„Hände weg von Feuerwerkskörpern ohne Zulassung, sonst sind am Ende Ihre Hände weg!“, warnt Klaus Dreisbach von der Bezirksregierung Arnsberg. Die Experten raten daher nur solche Feuerwerkskörper zu kaufen, die mit einem CE-Zeichen versehen sind und über eine Zulassungsnummer, beispielweise BAM-P II-0001 oder 0589-F2-0001 verfügen. Auf den Feuerwerkskörpern muss eine Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache vorhanden sein. Diese sollte auf jeden Fall auch beachtet werden!

Auf die Zulassung bei Silvesterfeuerwerk achten! (Grafik: Stefan Bayer / pixelio.de)

Auf die Zulassung bei Silvesterfeuerwerk achten! (Grafik: Stefan Bayer / pixelio.de)

„Feuerwerkskörper der Kategorie 2 gehören nicht in die Hände von Kindern, sondern dürfen nur an Personen über 18 Jahre abgegeben werden. Auch das Feuerwerk der Kategorie 1 darf nur an Personen ab 12 Jahre verkauft werden“, so Klaus Dreisbach. Für den Gebrauch von so genannten Mehrschussbatterien geben die Experten Tipps:
Sie müssen nämlich so aufgestellt werden, dass sie nicht umfallen können. „Einmal angezündet, lassen sie sich nicht mehr stoppen!“

Besonders gefährlich ist das Aufsammeln nicht explodierter Böller. Hier sind die Zündschnüre meist komplett abgebrannt, sodass ein weiterer Zündversuch meist zur sofortigen Explosion führt.

Händlerinnen und Händlern, die Fragen zur Aufbewahrung oder zum Verkauf von Silvesterfeuerwerk haben, steht die Bezirksregierung Arnsberg unter folgenden Telefonnummer zur Verfügung: 02931/820.

Weitere Informationen gibt es auch im Internet unter www.arbeitsschutz.nrw.de oder unter www.komnet.nrw.de.

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