Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest soll verhindert werden
(wS/red) Siegen-Wittgenstein 19.07.2017 | Die untere Jagd- und Fischereibehörde des Kreises Siegen-Wittgenstein hat die Schonzeit für das Schwarzwild aufgehoben. Diese Anordnung geht auf einen Erlass des Umweltministeriums NRW zurück. Das Ministerium hatte am 17. Juli 2017 bekanntgegeben, dass die Schwarzwildbestände das ganze Jahr über intensiv bejagt werden sollen. Normalerweise beginnt die Jagd auf die sogenannten „Überläufer“ (Schwarzwild im zweiten Lebensjahr) in NRW erst am 1. August.
Durch die Aufhebung der Schonzeit soll der erhöhte Schwarzwildbestand reduziert und u.a. auch verhindert werden, dass sich die Afrikanische Schweinepest bei Tieren in NRW verbreitet. Die Seuche ist für den Menschen ungefährlich, für infizierte Wild- und Hausschweine allerdings tödlich. Aktuell tritt die Afrikanische Schweinepest in Tschechien auf, in Deutschland ist noch kein Fall bekannt.
Die Aufhebung der Schonzeit für Überläuferkeiler und Überläuferbachen gilt bis zum 31. März 2018.
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