Waffenamnestie 2017: Straffreie Abgabe illegal besessener Waffen und Munition

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein 04.08.2017 | Am 6. Juli 2017 ist das geänderte Waffengesetz in Kraft getreten. Den Eigentümern von illegal besessenen Waffen und Munition wird für den Zeitraum von zwölf Monaten eine Amnestie bei der Abgabe gewährt.

Das heißt, dass diese Waffen und Munition straffrei bei der Polizei abgegeben werden können. Ziel ist es, die Anzahl der Waffen in der Bunderepublik zu reduzieren. Die sogenannte Waffenamnestie soll hierfür einen Anreiz schaffen.

Waffenamnestie 2017: Neues Waffenrecht ermöglicht die straffreie Abgabe illegal besessener Waffen und Munition (Foto: Polizei)

Bereits 2009 konnten Waffen auf diese Weise straffrei bei den zuständigen Behörden abgegeben werden. Im Gegensatz zu 2009 ist es nicht mehr möglich, illegal besessene Waffen an Personen zu übereignen, die im Besitz einer Waffenbesitzkarte sind. Sowohl Waffen als auch Munition können ab sofort auf jeder Polizeidienststelle abgegeben werden. Von dort aus wird die Vernichtung veranlasst.

Bei der Abgabe größerer Mengen wird um die vorherige Kontaktaufnahme gebeten. Die Polizei bittet darum, die Waffen aus Rücksicht auf die übrigen Bürger nicht offen sichtbar und getrennt von der Munition zu den Abgabestellen zu transportieren.

Weitere Information zum Thema gibt es auf der Homepage der Kreispolizeibehörde Siegen-Wittgenstein.
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