Western Union entschädigt Betrugsopfer

Dies gilt für alle Betrugsfälle, die zwischen dem 01.01.2004 und 19.01.2017 begangen wurden.

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein 05.02.2018 | Der Finanzdienstleister „Western Union“ entschädigt Kunden, die über seine angebotenen Dienstleistungen von Dritten betrogen wurden. Dies gilt für alle Betrugsfälle, die zwischen dem 01.01.2004 und 19.01.2017 begangen wurden.

Geschädigte werden von der US-amerikanischen Anwaltskanzlei Gilardi & Co, LLC per Post angeschrieben. Ihnen wird ein Formular zugesendet, das die Geschädigten ausfüllen müssen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. Es handelt sich dabei nicht um einen neuerlichen Betrugsversuch.

Geschädigte, die ihre Ansprüche bislang nicht geltend gemacht haben, können das bis zum 31.05.2018 (Frist wurde verlängert) online unter www.westernunionremission.com tun.

Symbolfoto: knipseline / pixelio.de

.

Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier

[plista widgetname=plista_widget_slide]