Für Abfall und Müll ist kein Platz im Osterfeuer

Brauchtumsfeuer früh genug anmelden

(wS/red) Siegen 13.03.2018 | Nach den Wintermonaten schneiden Gartenbesitzer nun in vielen Gärten Sträucher und Bäume zurück und bringen Äste und Zweige nicht selten zu einem Osterfeuer in der Nähe. Diese sind als Brauchtumsfeuer aber nur dann zulässig, wenn sie eine in der Ortsgemeinschaft verankerte Organisation, ein Verein oder eine Gruppe im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung ausrichtet, die jedem zugänglich ist. Zudem müssen Osterfeuer früh genug, das heißt, mindestens zwei Wochen vor Durchführung, bei der Ordnungsverwaltung der Stadt Siegen (Telefon: 0271/404 -1514 oder -1388) angezeigt werden. Die Ordnungsbehörde informiert darüber hinaus auch über die einzuhaltenden Mindestabstände.

Für Abfall und Müll ist kein Platz im Osterfeuer (Archivbilder: Kay-Helge Hercher)

Zweck eines Osterfeuers ist jedoch nicht, pflanzliche Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen. Ein „privates“ Osterfeuer, das von Gartenbesitzern nur im Kreis der Familie und gegebenenfalls einigen wenigen Bekannten bzw. Nachbarn abgebrannt werden soll, erfüllt diese Kriterien deshalb nicht.

Zudem wurden in den vergangenen Jahren immer wieder unzulässige Abfälle, die bei Aufräumarbeiten rund um Haus und Garten anfielen, auf den Osterfeuern mit deponiert. Die städtische Umweltabteilung weist deshalb darauf hin, dass Altreifen, lackierte und mit Holzschutzmitteln behandelte Hölzer, Spanplatten oder Mineralölprodukte auf Osterfeuern nicht verbrannt werden dürfen. Die rechtliche Lage ist eindeutig: Osterfeuer bei denen solche Abfälle oder Gegenstände des Haus- bzw. Sperrmülls verbrannt werden, können mit einem empfindlichen Bußgeld geahndet werden.

Brauchtumsfeuer früh genug anmelden

Auch für das Verbrennen selbst gibt es Regeln, die zu beachten sind. So muss dafür gesorgt werden, dass keine Gefahren oder erhebliche Belästigungen durch die Rauch-entwicklung eintreten und ein Übergreifen des Feuers durch Flammen oder Funkenflug auf benachbarte Flächen verhindert wird. Als Brennmaterial dürfen nur unbehandeltes Holz, Baum- und Strauchschnitt sowie sonstige durchgetrocknete Pflanzenreste verbrannt werden. Im Interesse der Umwelt und in ihrem eigenen Interesse werden die Veranstalter von Osterfeuern darauf hingewiesen, keine Abfälle und unzulässigen Brennmaterialien mit zu verbrennen.

Holz besser erst kurzfristig aufschichten

Ob Igel, Reptilien, Vögel oder Insekten: Viele kleine Tiere nutzen die nicht selten schon seit Wochen aufgestapelten Reisig- und Holzhaufen als Unterschlupf. Einige Vogelarten zum Beispiel ziehen hier ihre Jungen groß, die nachtaktiven Igel verbringen dort ihre Tagruhe oder sind noch im Winterschlaf. Sie alle werden durch das Osterfeuer gefährdet. Die Umweltabteilung rät deshalb, das Holz erst kurzfristig zu sammeln und aufzuhäufen, bevor sich die Tiere dort einnisten können. Eine andere Möglichkeit ist, bereits aufgeschichtete Osterhaufen am Verbrennungstag umzusetzen, damit die Tiere aufgeschreckt werden und flüchten können.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Abbrennen von nicht angemeldeten Osterfeuern einen Verstoß gegen das Landesimmissionsschutzgesetz darstellt und mit einer Geldbuße geahndet werden kann. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass Osterfeuer, die der Ordnungsbehörde nicht gemeldet wurden und die zu einem Feuerwehreinsatz führen, kostenpflichtig gelöscht werden.
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