Freilaufende Hunde: Faltblatt informiert über Vorschriften für Hundehalter

(wS/red) Siegen 25.05.2018 | Um ihren Hunden Bewegung und Auslauf zu bieten, leinen manche Besitzerinnen und Besitzer ihre Tiere in der freien Landschaft oder im Wald ab. Insbesondere in den Monaten Mai und Juni, in denen viele Jungtiere zur Welt kommen, stellen die freilaufenden Hunde jedoch eine große Gefahr für die heimischen Wildtiere dar.

In einem Faltblatt hat die städtische Umweltabteilung die wichtigsten Vorschriften zusammengefasst, die Hundehalter befolgen sollten, um zu verhindern, dass das Wild gestört, gehetzt oder gar gerissen wird. Insbesondere weist die Umweltabteilung darauf hin, dass Hunde, die nicht auf das (erste) Wort gehorchen, im Wald und in der freien Landschaft an die Leine genommen werden sollten. Denn im Extremfall können wildernde Hunde vom zuständigen Jäger auch geschossen werden.

Das Faltblatt liegt an den Informationsständern in den städtischen Rathäusern aus, kann im Internet auf der städtischen Homepage www.siegen.de heruntergeladen werden und ist bei der städtischen Umweltabteilung im Rathaus Geisweid erhältlich.

Archivbild: Kay-Helge Hercher / wirSiegen.de

.

Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier

[plista widgetname=plista_widget_slide]