Sonderregelungen zur Verkehrsführung wegen des Hilchenbacher Frühlingsfestes

(wS/red) Hilchenbach 09.05.2018 | Wegen des Hilchenbacher Frühlingsfestes am 12. und 13. Mai gelten folgende Sonderregelungen zur Verkehrsführung.

Der Marktplatz einschließlich der Zufahrten dorthin ist von Samstag um 12.00 Uhr bis Sonntag um 22.00 Uhr komplett gesperrt. Er kann nur in Ausnahmefällen von Rettungsfahrzeugen erreicht werden.

Der Busverkehr wird am Samstag, den 12. Mai, und am Sonntag, den 13. Mai, den Hilchenbacher Marktplatz nicht anfahren, sondern nur im Bereich der Bundesstraße B 508 halten.

Auch der Parkplatz „Ruinener Weg“ wird für die Veranstaltung genutzt und steht am Samstag, dem 12. Mai, und am Sonntag, dem 13. Mai, nicht zur Verfügung. Die Parkflächen entlang des Ruinener Weges sind am Sonntag, den 13. Mai, ebenfalls frei zu halten.

Der Aktionsring Hilchenbach e. V. und die Stadt Hilchenbach bitten hierfür um Verständnis.
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