Gemeinde Neunkirchen führt Hundebestandsaufnahme durch

(wS/red) Neunkirchen 20.06.2018 | Wie nahezu alle Kommunen in Deutschland, erhebt auch Neunkirchen eine jährliche Hundesteuer. Sie beträgt derzeit 67,- Euro für einen Hund.
Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seine(n) „Vierbeiner“ anzumelden. So sind beispielsweise nicht nur jene Hunde von Züchtern oder Privatleuten, sondern auch Hunde aus dem Tierheim steuerpflichtig. Auch eine Person, die einen Hund in Pflege/Verwahrung genommen hat oder auf Probe bzw. zum Anlernen hält, muss den Hund beim Steueramt der Gemeindeverwaltung anmelden, es sei denn, der Hund wird bereits in einer anderen Gemeinde versteuert.

Was seine Körpergröße angeht ist der Dänische Farmhund Bodie wahrlich kein Riese. Dennoch muss auch Bodie bei der Gemeindeverwaltung angemeldet werden. Foto: Geimeinde Neunkirchen

Leider musste jedoch in den letzten Monaten vermehrt festgestellt werden, dass nicht jeder Hundehalter dieser Verpflichtung nachkommt. Es wird davon ausgegangen, dass bis zu 10 Prozent der im Gemeindegebiet lebenden Hunde nicht angemeldet sind. Insbesondere aus Gründen der Steuergerechtigkeit wird von Seiten der Verwaltung nun eine Hundebestandsaufnahme durchgeführt. Dazu werden in den kommenden Wochen alle Haushalte durch MitarbeiterInnen der Firma Springer Kommunale Dienste GmbH, aufgesucht. Diese sind von der Gemeinde autorisiert und können sich mit einer von der Gemeinde ausgestellten Legitimation entsprechend ausweisen. Sie werden wochentags in der Zeit von 10 bis 20 Uhr und samstags bis 17 Uhr, unterwegs sein.
Durch die Befragung soll der vorhandene Hundebestand festgestellt werden. Dabei werden die Wohnungen nicht betreten und keine Steuern oder Gebühren vor Ort erhoben.

Falls nicht gemeldete Hunde festgestellt werden, müssen die betroffenen Hundehalter mit einer rückwirkenden Steuerfestsetzung rechnen. Zudem können Bußgelder bis zu 1.000 Euro geltend gemacht werden. Daher empfiehlt die Gemeindeverwaltung jedem Hundehalter – sofern noch nicht geschehen – sein Lieblingstier schnellstens anzumelden.

Weitere Informationen zum Thema Hundesteuer sowie die komplette Hundesteuersatzung der Gemeinde Neunkirchen finden Sie unter www.neunkirchen-siegerland.de oder bei Frau Werthenbach (02735 767-529) bzw. Frau Moos (02735 767-509) vom Steueramt in Zimmer 509, im Rathaus.

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