Vorsicht vor falschen Polizisten am Telefon!

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein 04.09.2018 | Am Dienstagvormittag erhielten wiederum mehrere Siegen-Wittgensteiner Seniorinnen und Senioren Anrufe von falschen Polizisten. Hauptsächlich sind aktuell direkt im Siegener Stadtgebiet wohnhafte Senioren betroffen.

Aus aktuellem Anlass: Polizei warnt vor falschen Polizisten am Telefon (Symbolbild: Hercher)

Ältere Menschen werden zunehmend von Unbekannten angerufen, die sich als Polizeibeamte, Staatsanwälte oder andere Amtspersonen ausgeben und hierbei die Rufnummer örtlicher Polizeidienststellen, des BKA oder die 110 mit einer Ortsvorwahl im Telefondisplay erscheinen lassen. Die Anrufer manipulieren ihre Opfer, indem sie ihnen überzeugende Geschichten über aktuelle Straftaten erzählen und sie zum vermeintlichen Schutz ihres Eigentums auffordern, Geld oder Wertgegenstände auszuhändigen.

Die falschen Polizeibeamten schildern z. B. die Festnahme ausländischer Einbruchsbanden, bei denen Listen möglicher Einbruchsopfer gefunden wurden. Sie fordern die Opfer auf, Wertgegenstände und Bargeld „vorübergehend“ und nur zum Schutz an einen vermeintlichen Kollegen zu übergeben.

Sie geben den Opfern vor, dass diese zur Mithilfe verpflichtet seien, um die „Täter“ festnehmen zu können. In manchen Fällen werden die Opfer dazu gebracht, ihr gesamtes Vermögen von der Bank nach Hause zu holen, da Bankangestellte zu den angeblichen Straftätern gehören sollen.

Durch wiederkehrende Telefonanrufe in einen längeren Zeittraum erhöhen die Anrufer immer weiter den psychischen Druck auf ihre Opfer, damit diese keinen klaren Gedanken mehr fassen können. Die Täter gehen vollkommen skrupellos und erfindungsreich vor, je nach mentaler Verfassung des Opfers und dessen Reaktionen. Sie fordern sie teilweise auf, nur noch über das Handy zu telefonieren und während des Telefonates zur Bank zu gehen. Somit können die Täter sicher sein, dass nicht die richtige Polizei oder ein Angehöriger benachrichtigt wird. Die Telefonate dauern so lang an, bis Bargeld und Wertgegenstände an der Wohnungstür oder auf der Straße übergeben oder an einem vereinbarten Ort abgelegt wurden.

Präventionshinweise für Bürgerinnen und Bürger

Wenn Sie selbst angerufen werden:

Falls Sie in Ihrem Telefondisplay die Rufnummer der Polizei (110) ggf. mit einer Vorwahl sehen sollten, dann handelt es sich nicht um einen Anruf der Polizei. Bei einem Anruf der Polizei erscheint nie die Rufnummer 110 in Ihrem Telefondisplay. Legen Sie sofort auf.

Gibt sich der Anrufer als Polizeibeamtin oder Polizeibeamter aus, lassen Sie sich den Namen nennen und wählen Sie selbst die 110. Schildern Sie der Polizei den Sachverhalt.

Die Polizei erfragt telefonisch keine Bankdaten wie Kontonummer und Kontostand oder Inhalte von Schließfächern. Geben Sie unbekannten Personen keine Auskünfte über Ihre Vermögensverhältnisse oder andere sensible Daten.

Öffnen Sie unbekannten Personen niemals die Tür oder ziehen Sie eine Vertrauensperson hinzu.

Übergeben Sie unbekannten Personen NIEMALS Geld oder Wertsachen.

Wenn Sie Opfer eines solchen Anrufes geworden sind, wenden Sie sich in jedem Fall an die Polizei und erstatten Sie eine Anzeige.

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