Hilchenbach: Verkehrsregelung zum Frühlingsfest

(wS/red) Hilchenbach 07.05.2019 | Sonderregelungen zur Verkehrsführung wegen des Frühlingsfestes

Wegen des Hilchenbacher Frühlingsfestes am 12. Mai gelten folgende Sonderregelungen zur Verkehrsführung:

Der Marktplatz einschließlich der Zufahrten dorthin ist am Sonntag, dem 12. Mai, von 7.30 bis 20.00 Uhr komplett gesperrt. Er kann nur in Ausnahmefällen von Rettungsfahrzeugen erreicht werden.

Um den reibungslosen Aufbau der Marktstände zu gewährleisten, besteht bereits ab Samstag, dem 11. Mai, ab 18.00 Uhr ein Parkverbot auf dem Marktplatz. Einige Parkflächen entlang des Ruinener Weges sind ab Samstag, dem 11. Mai, 18.00 Uhr bis Sonntag, dem 12. Mai, 20.00 Uhr ebenfalls frei zu halten.

Der Busverkehr wird am Sonntag, dem 12. Mai, den Hilchenbacher Marktplatz nicht anfahren, sondern nur im Bereich der Bundesstraße B 508 halten.

Der Aktionsring Hilchenbach e. V. und die Stadt Hilchenbach bitten hierfür um Verständnis.

Archivfoto 2015 wirSiegen

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