BUNDESKRIMINALAMT: 2020: Neues Jahr – neue Betrugsmasche?

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 16.01.2020 | Dieses Jahr haben es Betrüger bei der Manipulation von Datumsangaben in Verträgen vermeintlich leicht!

Geben Sie Betrügern keine Chance:

➡️ Schreiben Sie die Jahreszahl bei Datumsangaben immer aus!

➡️ Bestehen Sie bei Vertragsunterzeichnungen auf eine Kopie für die eigenen Unterlagen!

„10.01.20“ oder „10.01.2020“ – Wo ist da der Unterschied?
Bereits jetzt weist die Verbraucherzentrale auf eine mögliche Betrugsmasche im Jahr 2020 hin.
Auch wir bitten Sie deshalb beim Unterschreiben von Dokumenten oder Verträgen unbedingt die Jahreszahl 2020 komplett auszuschreiben.

Bei einer abgekürzten Schreibweise sei es sonst für Betrüger möglich, vergangene oder zukünftige Jahre hinzuzufügen. Das Datum 10.01.20 kann also schnell zum „10.01.2019“ oder „10.01.2021“ verändert werden.
So kann versucht werden zusätzliche Einnahmen zu generieren. Der Nachweis einer Fälschung bei Originalunterschrift ist dann schwer nachzuweisen.

 

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