Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens Erndtebrück-Benfe

(wS/red) Erndtebrück-Benfe 03.02.2020 | Bodenordnung – Abschluss des Flurbereinigungsverfahrens Erndtebrück-Benfe

Die Bezirksregierung Arnsberg hat jetzt das „vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Benfe“ in Erndtebrück abgeschlossen. In der vergangenen Woche (28. Januar) übergab die zuständige Dezernentin Louisa Wyneken vor Ort die Schlussfeststellung an den Vorstandsvorsitzenden der „Teilnehmergemeinschaft der Flurbereinigung Benfe“, Hartmut Koppe. Damit ist das Flurbereinigungsverfahren Benfe offiziell beendet.

Im Jahr 2008 ist das Verfahren eingeleitet worden. Das Flurbereinigungsverfahren führten die Bezirksregierung Arnsberg und der Vorstand der „Teilnehmergemeinschaft“ durch. Das Gebiet ist 273 Hektar groß, umfasst die Ortslage, die landwirtschaftlichen Flächen um Benfe und forstwirtschaftliche Flächen westlich von Benfe.

Anstoß des Verfahrens war der Ausbau der Ortsdurchfahrt in Benfe durch den Landesbetrieb Straßenbau NRW (Straßen.NRW). Das Ziel der Flurbereinigung ist es, Dorfentwicklungsmaßnahmen in Verzahnung mit dem Ausbau der Landesstraße durchzuführen sowie die land- und forstwirtschaftlichen Verhältnisse zu verbessern – begleitet von Natur- und Landschaftsentwicklungsmaßnahmen. Die Ortschaft Benfe ist ein typisches Straßendorf mit wenigen Seitenstraßen, das entlang der Hauptstraße eine Ausdehnung von rund 1,5 Kilometer hat. Damals wurde die Chance erkannt, mit dem von Straßen.NRW geplanten Ausbau der Landesstraße 720 die Ortslage zu regulieren und Gestaltungsmaßnahmen mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 150.000 Euro im Rahmen der Dorferneuerung vorzunehmen.

Durch den Anreiz der öffentlichen Förderung in Höhe von 50 Prozent der Ausführungskosten, beteiligten sich über die Hälfte der Benfer Hauseigentümer*innen mit ihren Privatflächen an einer gemeinschaftlichen Gestaltung des Dorfes. So wurden insgesamt 150.000 Euro in diese Gestaltungsmaßnahmen investiert.

BU: Dezernentin Louisa Wyneken übergibt dem Vorsitzenden der Teilnehmergemeinschaft Hartmut Koppe die Schlussfeststellung

Dabei wurden dorfgerechte Gestaltungskriterien angewendet wie:

· die Entsiegelung von Flächen,

· die Verwendung dorftypischer Materialien: Natursteinpflaster oder alternativ rustikales Betonsteinpflaster mit Natursteinoptik, Natursteinmauern, wassergebundene Decke, Staketenzäune,

· die Anpflanzung von dorftypischen Bäumen, Hecken und Einzelsträuchern,

· die Herstellung von Pflanzbeeten

Anschließend wurden weitere Maßnahmen im eigentlichen Flurbereinigungsverfahren umgesetzt:

Die Bezirksregierung hat die Grundstücke in Benfe nach zweckmäßigen Grundsätzen neu geordnet. Die gesamte Ortslage wurde somit in einer Ortslagenregulierung neu vermessen und damit den Ansprüchen eines modernen Liegenschaftskatasters gerecht. Insbesondere konnten klare Eigentumsverhältnissen für die Anlieger*innen der durch den Ort führenden Landesstraße geschaffen werden.

Zur Erschließung insbesondere der landwirtschaftlichen Flächen wurden 1200 Meter an Wegen – meist auf vorhandener Trasse – ausgebaut. Im von Wiesen und Weiden geprägten Benfetal wurden insgesamt 1,5 Hektar landschaftsbildstörende Fichten entfernt, so dass die Flächen jetzt als extensives Grünland genutzt werden können. Auf einem Grundstück am Ortsrand wurde eine Obstwiese angelegt. Die Böschung des Sportplatzes wurde mit Gehölzen bepflanzt.

Für die NRW-Stiftung konnten rund 5,3 Hektar naturschutzwürdige Flächen überwiegend im Naturschutzgebiet „Rothaarkamm und Wiesentäler“ im Benfetal erworben werden, die die Stiftung jetzt nach Naturschutzkriterien bewirtschaften lässt.

Die Kosten des Flurbereinigungsverfahrens summieren sich aus dem Wegebau mit 85.000 Euro, der Vermessung mit 65.000 Euro und für Natur und Landschaft mit 30.000 Euro auf insgesamt 180.000 Euro. Diese wurden zu 80 Prozent vom Land Nordrhein-Westfalen, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union getragen. Den Eigenanteil von 20 Prozent trugen die jeweils begünstigten Eigentümer*innen oder die Gemeinde Erndtebrück.

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