Neue Reitwegregelung – Bahn frei für die Reiter in Siegen und Kreuztal

(wS/red) Siegen/Kreuztal 10.02.2020 | Jetzt dürfen auch Waldwirtschaftswege genutzt werden

Ab sofort heißt es Bahn frei für die Reiter in Siegen und Kreuztal: Sie dürfen nun neben den bestehenden Reitwegen auch alle befestigten und naturfesten Waldwirtschaftswege nutzen – bisher war das in diesen beiden Kommunen noch nicht möglich. In den Reitgebieten Siegen-Ost, Siegen-West und Buschhütten werden bereits bestehende Reitwege beibehalten. Außerdem werden dort wie auch in Siegen-Feuersbach und Kreuztal-Stendenbach im Wald „Hufeisenwege“ ausgezeichnet, die eine Routenempfehlung für Reiter geben, damit sie sich mit anderen Waldnutzern nicht zu sehr in die Quere kommen.

Diese Änderung hatte der Kreistag am 13. Dezember 2019 beschlossen. Im Vorfeld wurden ausführliche Gespräche mit Waldgenossenschaften, Städten und Gemeinden, dem Regionalforstamt, den Reiter- und Waldbesitzerverbänden geführt. Bisher durften Reiter in Siegen und Kreuztal ausschließlich Reitwege, aber keine Waldwirtschaftswege nutzen, weil im genannten Gebiet besonders viele Erholungssuchende wie Spaziergänger, Mountainbiker, Jogger, Walker, Wanderer, und Geocacher unterwegs sind.

Die Rechtsprechung in anderen in NRW ansässigen Kreisen und kreisfreien Städten machte das Überdenken dieser im Kreis Siegen-Wittgenstein getroffenen Entscheidung notwendig. Die Gerichte entschieden, dass konkrete Gefahrensituationen vorgelegen haben müssen, um die Reiter auf Reitwege zu verweisen und die Möglichkeiten der Reiter damit zu beschränken. Der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises sind aber keine gefährlichen Begegnungen zwischen Reitern und anderen Waldnutzern in Siegen und Kreuztal bekannt. Deshalb wurde die Regelung nun geändert.

Symbolfoto: Ilse Dunkel (ille) / pixelio.de

Die Gesetzeslage in NRW

Bis 2016 garantierte das Landschaftsgesetz NRW den Schutz von Natur und Landschaft und regelte auch das Reiten in der Landschaft und im Wald. Im November 2016 wurde das Landschaftsgesetz NRW dann vom Landesnaturschutzgesetz NRW abgelöst, welches unter anderem auch Änderungen in der Reitregelung vorsah.

Mussten Reiter bisher Reitwege nutzen, wenn sie ausgezeichnet waren, und durften Wanderwege nicht bereiten, ist seit Inkrafttreten des Landesnaturschutzgesetzes NRW eine freiere Regelung möglich. Grundsätzlich sieht das Gesetz vor, „dass das Reiten zum Zweck der Erholung auf privaten Straßen und Fahrwegen gestattet ist“, womit befestigte und naturfeste Waldwirtschaftswege gemeint sind. Somit gibt es die Möglichkeit auch Wanderwege zu bereiten.

Für den Kreis Siegen-Wittgenstein sind nun neue Reitwegekarten erstellt worden, die auf der Homepage der Kreisverwaltung www.siegen-wittgenstein.de einsehbar sind und ausgedruckt werden können. Ein neu gestaltetes Infoblatt mit der nun geltenden Regelung wird jedem ausgehändigt oder mitgesendet, der bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises die Reitabgabe zahlt und die für 2020 geltende Reitplakette beantragt. Die Untere Naturschutzbehörde weist noch einmal darauf hin, dass alle Reiter, die mit ihrem Pferd im Kreisgebiet im Wald und in der Landschaft unterwegs sind, verpflichtet sind, die Reitabgabe zu zahlen.

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