INVEMA: Beratung zum Bundesteilhabegesetz

(wS/red) Kreuztal 29.10.2020 | Beratung zum Bundesteilhabegesetz
Der Verein INVEMA aus Kreuztal berät Menschen mit Behinderung und deren Angehörige bei allen Fragen zu den Themen Bundesteilhabegesetz und Angehörigen-Entlastungsgesetz

Seit dem 01. Januar 2020 werden in der Behindertenhilfe große Veränderungen durch das Bundesteilhabegesetz und das sogenannte Angehörigen-Entlastungsgesetz vollzogen. Rechtliche Grundlagen haben sich geändert, das Sozialgesetzbuch wurde in Teilen neu strukturiert und Zuständigkeiten wurden neu geregelt. Es sind neue Leistungen hinzu gekommen und die Einkommens- und Vermögensgrenzen zur Beantragung von Leistungen haben sich erheblich „nach oben hin“ verändert! Insbesondere die Leistungen der sogenannten Eingliederungshilfe, die u.a. für Leistungen zur Teilhabe und Assistenz in den Bereichen Arbeit, Freizeit und Wohnen zuständig sind, wurden reformiert und ergänzt.

Die Änderungen sind teilweise sehr komplex, in manchen Bereichen gibt es unklare Übergangsregelungen und viele Neuerungen müssen sich in der Praxis erst einspielen. Daher besteht bei vielen Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen eine große Unsicherheit und es gibt viele offene Fragen. Für manche Leistungsberechtigte ändert sich fast gar nichts, andere müssen ihr individuelles Hilfesystem komplett neu strukturieren. Für den ein oder anderen entstehen durch die neuen Regelungen mitunter sogar ganz neue Möglichkeiten und die Beantragung von (neuen oder zusätzlichen Leistungen) werden möglich, unter anderem auch durch die neuen Einkommens- und Vermögensgrenzen.

Beratung mit Herrn Dreher

Der Verein INVEMA aus Kreuztal hatte bereits im April eine große Infoveranstaltung zum Bundesteilhabegesetz und dem Angehörigen-Entlastungsgesetz geplant. Diese wurde wegen der Corona-Pandemie auf November verschoben und musste nun erneut aufgrund der wieder steigenden Infektionszahlen abgesagt werden. Trotzdem möchte der Verein INVEMA darauf hinweisen, dass unter Berücksichtigung der geltenden Schutzmaßnahmen eine individuelle und kostenlose Beratung jederzeit möglich ist. Geschäftsführer Stephan Lück betont: „Insbesondere in dieser für viele Menschen schwierigen Zeit möchten wir den hilfesuchenden Personen und Familien mit unserem Beratungsangebot zur Seite stehen. Die Corona-Krise darf nicht dazu führen, dass leistungsberechtigte Personen keine Anträge auf die ihnen zustehenden Hilfen stellen (aus Angst vor der Infektionsgefahr) und sie dadurch keine Unterstützung erhalten! Gerade in dieser Krise sind manche Menschen auf noch mehr Unterstützung angewiesen als sonst!“

Für die Beratung steht beim Verein INVEMA Herr Christian Dreher zur Verfügung, der Hilfestellung und Beratung sowohl per E-Mail als auch telefonisch oder per Videochat anbietet. Zusätzlich bietet Herr Dreher aber auch unter Beachtung der üblichen Schutzmaßnahmen im Bürogebäude des Vereins oder bei den hilfesuchenden Personen vor Ort an. Beratungsgespräche im Bürogebäude des Vereines können zur Zeit nur nach vorheriger Terminabsprache mit Herrn Dreher und mit max. 2 Ratsuchenden stattfinden.

Alle Kontaktinformationen sind auf der Homepage des Vereins INVEMA zu finden (www.invema-ev.de).

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