Allgemeinverfügung zum Silvester-Feuerwerk in Innenstadt-Bereichen erlassen

(wS/red) Siegen 17.12.2020 | Silvester-Feuerwerk in Innenstadt-Engpässen verboten

Die Ordnungsbehörde der Stadt Siegen hat für den diesjährigen Silvester- und Neujahrstag (31. Dezember 2020 und 1. Januar 2021) eine Allgemeinverfügung zum Verbot von Feuerwerk in Innenstadt-Bereichen erlassen.

Danach sind die Verwendung von Pyrotechnik sowie öffentlich veranstaltetes Feuerwerk in folgenden stark frequentierten, publikumsträchtigen Abschnitten untersagt:

Hindenburgstraße

Fürst-Johann-Moritz-Straße

Herrengarten

Am Bahnhof 1-19 und 40 einschließlich des Zentralen Omnibusbahnhofs (ZOB)

Bahnhofstraße 1-27 inklusive Siegbrücke

Scheinerplatz

Kunstweg

Brüder-Busch-Straße

Oberstadtbrücke

Kölner Tor 4-10 und gegenüber 1-3

Kölner Straße 64-66

(zur Übersicht siehe beigefügter Lageplan)

„In diesem Jahr ist der Infektionsschutz das oberste Gebot. In der Silvesternacht ist gerade die Innenstadt mit ihren ‚Engpässen‘ ein beliebter Anlaufpunkt. Unser oberstes Anliegen ist, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen“, sagt Arne Fries als zuständiger Ordnungsdezernent. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre hätten gezeigt, dass in den Silvesternächten insbesondere der Innenstadtbereich ein beliebter Anlaufpunkt für Bürgerinnen und Bürger ist, heißt es in der Begründung der Allgemeinverfügung. „Die benannten Flächen sind beengt und schließen in vielen Bereichen mit Gebäuden oder einem natürlichen Gewässer (Sieg) ab. Ein Ausweichen und damit verbunden das Einhalten von Mindestabständen ist nur bedingt möglich.“

Die Allgemeinverfügung ist ebenso wie ein Übersichtsplan auf der städtischen Homepage unter www.siegen.de einsehbar. Die örtlichen Ordnungsbehörden sind dazu gehalten, die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen.

Anzeige/WerbungJetzt clever werben bei wirSiegen.de – Infos hier

[plista widgetname=plista_widget_slide]