Bund stellt eine Milliarde Euro für die nachhaltige Landwirtschaft zur Verfügung

(wS/red) Siegen-Wittgenstein 18.12.2020 | Bund stellt eine Milliarde Euro für die nachhaltige Landwirtschaft zur Verfügung – auch die heimischen Landwirtinnen und Landwirte können davon profitieren

Siegen-Wittgenstein/Berlin. Der Bundestag hat im Rahmen der Haushaltswoche das Förderprogramm „Bauern für Klimaschutz“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft beschlossen. Mit insgesamt einer Milliarde Euro ist es eines der größten Modernisierungsprogramme für die Landwirtschaft in der Geschichte der Bundesrepublik. Ziel ist es, landwirtschaftliche Betriebe zu unterstützen, die in moderne Technologie investieren wollen, um mehr Klima-, Natur- und Umweltschutz umzusetzen.

Förderfähige Betriebe sind landwirtschaftliche und gewerbliche Primärerzeuger sowie landwirtschaftliche Dienstleister und gewerbliche Maschinenringe. Mit maximal 500.000 Euro pro Investition für landwirtschaftliche Primärerzeuger bzw. 200.000 Euro für landwirtschaftliche KMU sollen damit Technologien unterstützt werden, die einen effizienten und reduzierten Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmittel ermöglichen. Ebenfalls förderfähig sind bauliche Anlagen zur Erweiterung der Lagerkapazität von Wirtschaftsdünger und Kleinanlagen zur Gülleseparierung sowie hiermit in direktem Zusammenhang stehende Planungs- und Beratungsleistungen.

Nezahat Baradari (MdB) weißt auf das Förderprogramm „Bauern für Klimaschutz“ des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft hin, das mit der Verabschiedung des Bundeshaushalts beschlossen wurde. (Foto: Foto- und Bildstelle des Deutschen Bundestages).

„Landwirtschaft kann und macht Klimaschutz! Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland passen ihre Betriebe seit Jahren stetig an gestiegene Anforderungen an. Dabei wollen wir sie nun noch stärker unterstützen“, erklärt die heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Nezahat Baradari und ermutigt alle Landwirtschaftsbetriebe im Kreis Olpe, im Märkischen Kreis sowie im Siegerland dazu, ihre Förderfähigkeit prüfen zu lassen.
Förderanträge können ab dem 11. Januar 2021 bei der Landwirtschaftlichen Rentenbank gestellt werden. Die Förderung ist dabei an ein Darlehen der Hausbank gekoppelt.
Weitere Informationen gibt es unter
https://www.bmel.de/DE/themen/landwirtschaft

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