Gute Nachrichten für Eltern: Beiträge für Kindertagesbetreuung werden teilweise erstattet

(wS/si) Siegen 18.06.2021 | Eltern erhalten für den Monat Februar 2021 die vollen Beiträge für die Kindertagesbetreuung zurückerstattet und für die Monate von März bis Mai jeweils 50 Prozent. „Darauf haben wir uns als Kommunale Spitzenverbände mit der nordrhein-westfälischen Landesregierung verständigt“, sagt Landrat Andreas Müller, zugleich Vizepräsident des Landkreistages NRW: „Ich denke, damit haben wir ein gutes Ergebnis für die Eltern erzielt, die in den letzten Monaten Kitas, Kindertagespflege, Betreuungsangebote in der Primarstufe und der Sekundarstufe 1 sowie in der OGS nur eingeschränkt nutzen konnten.“

Land und Kommunen haben vereinbart, die durch die Erstattung entstehenden Kosten jeweils zur Hälfte zu tragen. Für den Anteil des Kreises Siegen-Wittgenstein wird die Kreisverwaltung jetzt eine Vorlage erarbeiten, über die der Kreistag bereits in seiner Sitzung am Freitag, 25. Juni, beraten und abstimmen kann.

„Die Kindertagesbetreuung konnte in den letzten Monaten sehr unterschiedlich genutzt werden: Es gab Phasen der Notbetreuung, der erweiterten Notbetreuung, des eingeschränkten Regelbetriebs und jetzt sind wir wieder im Regelbetrieb. Vor diesem Hintergrund haben Eltern die Betreuungsangebote auch sehr unterschiedlich in Anspruch genommen. Trotzdem haben wir uns mit der Landesregierung auf eine pauschale Erstattung geeinigt, um eine möglichst schnelle und unbürokratische Rückzahlung ermöglichen zu können“, so der Landrat: „Zugleich haben wir uns mit dem Land für den Fall, dass es noch einmal zu pandemiebedingten Einschränkungen kommen sollte, darauf verständigt, bei künftigen Kostenübernahmen von Elternbeiträgen die tatsächliche Inanspruchnahme mit zu berücksichtigen.“

Stimmt der Kreistag der Erstattung der Betreuungsbeiträge zu, müssen betroffene Eltern nichts unternehmen. Sie werden vom Kreisjugendamt angeschrieben und informiert werden und erhalten die Erstattung automatisch. Aus buchungstechnischen Gründen werden vom Kreisjugendamt der März voll und die Monate April, Mai und Juni jeweils zur Hälfte erstattet – was im Ergebnis aber genau der vereinbarten Entlastung entspricht.

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