Ab Freitag, 6. August, gilt wieder Inzidenzstufe 1 in Siegen-Wittgenstein

(wS/Si) Siegen-Wittgenstein 06.08.2021 | Seit acht Tagen in Folge Inzidenzwert über 10  – Ab Freitag, 6. August, gilt wieder Inzidenzstufe 1 in Siegen-Wittgenstein

Ab Freitag, 6. August 2021, 00:00 Uhr, gelten im Kreis Siegen-Wittgenstein wieder die Regelungen der Inzidenzstufe 1 (Inzidenz zwischen 10,1 und 35) der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. Das hat das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW bekannt gemacht.

Folgende Regelungen gelten ab diesem Zeitpunkt:

  • Kontaktbeschränkungen: Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung für Angehörige aus fünf Haushalten erlaubt. Außerdem sind Treffen im öffentlichen Raum für 100 Personen mit negativem Test aus beliebigen Haushalten erlaubt. Genesene und vollständig Geimpfte werden nicht mitgezählt.
  • Gastronomie: Innengastronomie ist ohne vorherige Testung möglich.
  • Einzelhandel, der nicht Grundversorgung ist: Es gilt eine Begrenzung auf eine Person je zehn Quadratmeter der Verkaufsfläche.
  • Freizeit: Freibäder sowie kleinere Außeneinrichtungen dürfen ohne vorherige Tests öffnen. Bordelle usw. dürfen mit negativem Test öffnen. Clubs und Diskotheken dürfen im Freien für bis zu 250 Personen öffnen, sofern negative Testnachweise vorliegen.

Ab 27. August 2021: Wenn sich auch das Land in Inzidenzstufe 1 befindet, dürfen Clubs und Diskotheken den Innenbereich ohne Personenbegrenzung öffnen – Voraussetzung hierfür sind negative Testnachweise, sichergestellte einfache Rückverfolgbarkeit und ein genehmigtes Konzept.

  • Private Veranstaltungen (ohne Partys): Private Veranstaltungen sind im Freien mit bis zu 250 Gästen und innen mit bis zu 100 Gästen möglich. Voraussetzung: negativer Testnachweis und sichergestellte einfache Rückverfolgbarkeit; keine Maskenpflicht draußen und drinnen am Tisch, wenn die besondere Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
  • Partys: Partys und vergleichbare Feiern sind im Freien ohne Mindestabstand und ohne Maskenpflicht mit bis zu 100 Gästen und innen mit bis zu 50 Gästen möglich, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt und eine einfache Rückverfolgbarkeit sichergestellt ist.
  • Kultur: Da sich auch das Land in Inzidenzstufe 1 befindet: Veranstaltungen, Theater, Oper, Kinos sind mit bis zu 1.000 Personen ohne Mindestabstand, aber mit negativem Testnachweis oder mit Mindestabstand und ohne Testnachweis erlaubt. Mehr als 1.000 Personen sind erlaubt, sofern ein Sitzplan, ein negativer Testnachweis sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachbrettmuster vorhanden sind. Nicht berufsmäßiger Probenbetrieb innen mit Gesang/Blasinstrumenten kann mit 30 bzw. 50 Personen stattfinden, wenn ein negativer Testnachweis vorliegt. Im Freien entfällt die Testpflicht.

Ab 27. August 2021: Musikfestivals können mit bis zu 1.000 Zuschauern durchgeführt werden, wenn negative Testnachweise und ein genehmigtes Konzept vorliegen.

  • Sport: Kontaktsport innen und außen mit bis zu 100 Personen. Da sich auch das Land in Inzidenzstufe 1 befindet, ist der Sport ohne Negativtestnachweis zulässig, ggf. mit Mindestabstand. Hochintensives Ausdauertraining (HIIT, Indoor-Cycling etc.) ist innen mit bis zu 15 Personen erlaubt (Negativtestnachweis und Rückverfolgung). Außen sind bis zu 25.000 Zuschauer erlaubt (max. die Hälfte der Kapazität). Bei mehr als 5.000 Zuschauern sind ein Negativtestnachweis und ein genehmigtes Konzept erforderlich. Innen sind bis zu 1.000 Zuschauer (max. ein Drittel der Kapazität) erlaubt, sofern negative Testnachweise, ein Sitzplan sowie die Einhaltung des Mindestabstands oder eine Sitzordnung nach Schachtbrettmuster vorhanden sind.

Ab 27. August 2021: Sportfeste und Sportveranstaltungen ohne Personenbegrenzung mit genehmigtem Konzept (mit negativen Testnachweisen) erlaubt.

  • Außerschulische Bildung: Außerschulische Bildungsangebote sind bei ausreichender Belüftung ohne Maske an einem festen Sitzplatz möglich. Musikunterricht mit Gesang/Blasinstrumenten ist innen mit bis zu 30 Personen erlaubt. Da sich auch das Land in Inzidenzstufe 1 befindet, entfällt die Vorgabe eines negativen Testnachweises bzw. des beaufsichtigten Selbsttests. Für Angebote mit Gesang gilt dies nur, wenn ein Mindestabstand von 2 m eingehalten oder eine Maske getragen wird.
  • Kinder-/Jugendarbeit: Gruppenangebote sind innen mit 30 und außen mit 50 Menschen ohne Altersbegrenzung und ohne Test erlaubt. Ferienangebote und Ferienreisen sind mit negativem Testnachweis oder beaufsichtigtem Selbsttest möglich.
  • Sitzungen/Tagungen/Kongresse: Sitzungen, Tagungen und Kongresse sind außen und innen mit bis zu 1.000 Teilnehmern möglich, sofern negative Tests vorliegen. Im Freien mit mehr als 1.000 Teilnehmern höchstens aber einem Drittel der regulären Kapazität, ohne negative Testnachweise.

Ab 27. August 2021: Innen mit mehr als 1000 Teilnehmern mit negativen Testnachweisen und einem genehmigten Konzept.

  • Beherbergung/Tourismus: Busreisen ohne Kapazitätsbegrenzung sind möglich, wenn alle Teilnehmer aus Regionen mit Inzidenz von unter 35 kommen.
  • Messen/Märkte: Ab 27. August 2021: Jahr- und Spezialmärkte mit Kirmeselementen sind ohne negative Testnachweise erlaubt.
  • Große Festveranstaltungen: Ab 27. August 2021: Volksfeste, Schützenfeste, Stadtfeste usw. sind mit negativem Testnachweis und bis zu 1.000 Besuchern möglich, sofern ein genehmigtes Konzept vorhanden ist. Wenn sich auch das Land in Inzidenzstufe 1 befindet, dürfen diese Feste auch ohne Besucherbegrenzung stattfinden.

Grundsätzlich gilt, dass vollständig Geimpfte, Genesene und negativ Getestete gleichgestellt sind. Darüber hinaus werden Genesene und Geimpfte bei Personenbegrenzungen und Begrenzungen auf Haushalte grundsätzlich nicht mitgezählt.

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