(wS/ots) Siegen 20.09.2021 | Am Samstagabend (18.09.20121) gegen 23:15 Uhr fiel den Beamten ein nicht zugelassener E-Scooter im Bereich der Weidenauer Straße auf. Hier fehlte das vorgeschriebene Versicherungskennzeichen.
Bei einer anschließenden Kontrolle bemerkten die Beamten, dass der 50-jährige Fahrer erheblich unter Alkoholeinfluss stand. Einem Alkcotest stimmte der 50-Jährige zu. Die Vermutung der Beamten bestätigte sich.
Daher brachten die Polizisten den Mann zur Siegener Polizeiwache, damit ihm eine Blutprobe entnommen werden konnte.
Bereits auf der Fahrt zur Polizeiwache beleidigte der 50-Jährige die Beamten durchgehend.
Als ihm dann Blutprobe entnommen werden sollte, leistete der Mann erheblichen Widerstand. Dabei verletzte sich ein Beamter. Er war in der Folge nicht mehr dienstfähig.
Den Rest der Nacht verbrachte der aggressive 50-Jährige im Polizeigewahrsam. Ihn erwarten nun zwei Strafanzeigen.
Zu einem weiteren Verstoß mit einem E-Scooter ist es am Samstagmorgen (18.09.20121) gegen 04:40 Uhr in der Straße In der Herrenwiese in Siegen gekommen. Ein 20-Jähriger fuhr mit einem E-Scooter, obwohl er unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stand. Auch bei ihm ordnete die Polizei eine Blutprobe an. Den 20-Jährigen erwartet eine Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeige, die in der Regel ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro zur Folge hat.
Auch für Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter gelten die Vorschriften des § 316 StGB Trunkenheit im Verkehr (1,1 Promille Grenze) und des § 24a StVG 0,5 Promille-Grenze.
Daher weist die Polizei daraufhin: Bei Alkohol- oder Konsum von anderen berauschenden Mitteln, Finger weg von E-Scootern.