Impfpass-Fälschungen sind Straftaten – aktuelle Präventionshinweise der Polizei

(wS/ots) Siegen-Wittgenstein  08.12.2021 Viele Menschen bekommen aktuell eine Impfung gegen das Coronavirus. Ob Erst-, Zweit- oder Boosterimpfung: Im Impfpass sind alle wichtigen Daten vermerkt. Datum der Impfung, Impfstoff, Chargennummer, Stempel der Praxis und Unterschrift der Ärzte.

Wer diese Daten fälscht, macht sich strafbar. Mit dem Inkrafttreten der Änderungen des Strafgesetzbuches und des neuen Infektionsschutzgesetzes wurde rechtliche Klarheit geschaffen. Die Zahl der Vorfälle mit gefälschten Impfpässen ist jedoch hoch. Allein zwischen dem 24. November und dem 1. Dezember zählte das Landeskriminalamt in NRW 188 Delikte im Zusammenhang mit gefälschten Impfpässen. Dabei handelt es sich um eine Eingangsstatistik, die fortlaufenden Aktualisierungen unterliegt.

Polizei Siegen-Wittgenstein

Auch in Siegen-Wittgenstein gibt es immer wieder Vorfälle mit gefälschten Impfpässen. Da in vielen öffentlichen Bereichen mittlerweile die 2G-Regel gilt, versuchen Betrüger, diese Vorgaben mit gefälschten Impfpässen zu umgehen.

Für das digitale Impfzertifikat in den entsprechenden Handy-Apps ist ein QR-Code erforderlich, der derzeit in den Apotheken zu bekommen ist. Betrüger fallen hier bei der Beantragung des digitalen Impfnachweises auf, wenn sie sich diesen Code mit einem gefälschten Impfausweis in Apotheken besorgen wollen.

In der Regel finden sich auf den unechten Impfausweisen gefälschte Aufkleber oder Stempel. Weiterhin sind die gelben Impfpässe geheftet („getackert“). Verbogene Heftnadeln oder ausgefranste Löcher können ein Indiz dafür sein, dass der Pass bereits einmal auseinandergenommen wurde.

Das LKA NRW hat dazu Präventionshinweise entwickelt und diese im Internet der Polizei NRW (https://polizei.nrw/artikel/geimpft-genesen-oder-gefaelscht) eingestellt und zusätzlich den relevanten Verbänden (z. B. Sicherheitsgewerbe, Hotel- und Gaststättenverband) zur Verfügung gestellt. Damit wird eine größtmögliche Verbreitung erreicht.

Die Sicherheitsbehörden mahnen, grundsätzlich keine Fotos von echten Impfpässen etwa in sozialen Netzwerken zu veröffentlichen, auf denen Chargennummern der Impfstoffe zu erkennen sind. Diese würden von Fälschern als Vorlage genutzt, um damit gefälschte Impfpässe im Netz zum Verkauf anzubieten. Wer solche Angebote entdeckt, sollte diese umgehend bei der Polizei und den Netzwerkbetreibern melden.

Damit die Betrüger keinen Erfolg haben, bitten wir dringend:

– Keine Bilder mit sichtbaren Daten aus dem Impfpass posten!
– Sensible Daten unkenntlich machen!

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