Neue Ausschreibung – die Stelle des Rektors / der Rektorin an der Universität Siegen soll nach der ergebnislosen Hochschulwahlversammlung neu ausgeschrieben werden

(wS/uni) Siegen 15.02.2023 | An der Universität Siegen soll das Verfahren zur Nachbesetzung der Rektorenstelle und der Wahl eines neuen Rektors oder einer neuen Rektorin in eine neue Runde gehen. Die Findungskommission, besetzt aus Vertreter*innen des Senats und des Hochschulrats, hat der Hochschulwahlversammlung vorgeschlagen, die Stelle neu auszuschreiben. Vorausgegangen war die ergebnislose Hochschulwahlversammlung am 24. Januar 2023. Weder Prof. Dr. Andreas Pinkwart noch Prof. Dr. Carola Jungwirth erreichte die erforderliche Mehrheit, sodass die Wahl ohne Sieger endete.

Am 30. September 2023 endet die Amtszeit von Prof. Burckhart nach dann 14 Jahren an der Spitze der Universität. Prof. Burckhart bekräftigte, im Amt zu bleiben, bis eine Nachfolgerin oder ein Nachfolger gefunden sei – gegebenenfalls auch über das eigentliche Ende seiner Amtszeit am 30. September 2023 hinaus.

Da der Senat der Universität Siegen im Januar 2023 neu gewählt worden ist, werden auch die Mitglieder der Findungskommission aus dem Senat neu gewählt. Die Hochschulwahlversammlung wird in neuer Zusammensetzung zusammentreten, um über die vorgeschlagene erneute Ausschreibung zu beraten.

„Ich bedauere sehr, dass das Verfahren nicht zu einem erfolgreichen Ergebnis gekommen ist, insbesondere da wir hochqualifizierte Bewerberinnen und Bewerber im Rennen hatten“, erklärt Prof. Martin Herchenröder, Sprecher der Findungskommission. „Eine Neuausschreibung bietet die Chance, einen neuen Impuls zu setzen und weitere qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber für diese Position zu finden, die für die Zukunft unserer Universität von so herausragender Bedeutung ist. Zudem gewinnt die Universität Zeit, den notwendigen internen Diskussionsprozess über ihre Zielvorstellungen zu führen, bevor es in eine erneute Wahl geht.“

„Die Beratung über eine Neuausschreibung eröffnet die Möglichkeit, die bisherigen Ereignisse gemeinsam aufzuarbeiten und auf der Basis einer transparenten Verständigung über Zukunftsfragen der Universität das weitere Vorgehen zu beschließen“, sagt Prof. Dr. Stephan Habscheid, Vorsitzender der Hochschulwahlversammlung vom 24. Januar 2023.

„Ich bin überzeugt, dass die Empfehlung der Findungskommission angesichts der schwierigen Rahmenbedingungen ein guter Weg ist. Wir stehen dabei nicht unter Zeitdruck, dafür bin ich Prof. Burckhart sehr dankbar “, sagt Arndt G. Kirchhoff, Vorsitzender des Hochschulrats.

Bisher erfolgte Schritte im Verfahren

Die Universität hatte frühzeitig das Verfahren zur Nachbesetzung der Rektorenstelle und der Wahl eines neuen Rektors oder einer neuen Rektorin gestartet. Senat und Hochschulrat bildeten eine Findungskommission, die die Wahl vorbereitet. Sie besteht aus drei Mitgliedern des Senats und drei Mitgliedern des Hochschulrats. Sprecher dieser Findungskommission war Prof. Martin Herchenröder. Nach der ergebnislosen Hochschulwahlversammlung am 24. Januar hat die Findungskommission nun eine neue Ausschreibung empfohlen.

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