Stadt Kreuztal erinnert an das richtige Befüllen der Biotonne

(wS/kr) Kreuztal 21.02.2023 | Damit der Abfall aus der Biotonne richtig verwertet werden kann, ist eine sortengerechte Mülltrennung besonders wichtig. Stoffe wie zum Beispiel Plastiktüten, Alufolien oder Restmüll stören die Kompostierung und gehören nicht in die „braune Tonne“.

Aus diesem Grund werden die Biotonnen bei der Abholung kontrolliert und nicht geleert, wenn Störstoffe enthalten sind. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen kann sogar ein Bußgeld fällig werden.

Übrigens: auch die im Handel erhältlichen grünen „kompostierbaren“ Plastiktüten (auch „Bio-Plastik“ genannt) gehören nicht in die Biotonne, weil sie nicht vollständig abgebaut werden können. Ihr Einsatz ist laut Satzung verboten.

Die Stadt Kreuztal weist nochmal auf die wichtigsten Regeln beim Befüllen der Biotonne hin:

Das darf in die Biotonne:
– Aus der Küche:
o Lebensmittel- und Speisereste
o Obst- und Gemüseabfälle
o Knochen
o Eierschalen
o Kaffeesatz und –filter
– Aus dem Garten:
o Blumen, Blumenerde
o Laub, Gras, Moos
o Baum- und Strauchschnitt sowie Pflanzenteile aller Art
– Kleintierstreu
– Biomülltüten aus Papier, Tüten aus Zeitungspapier, kleine Mengen Küchenpapier zum Einwickeln von Kartoffelschalen etc.

STOP! Das gehört nicht in die Biotonne:
– Plastik aller Art (Plastiktüten, Folien etc.)
– Grüne „Bio-Plastik“-Tüten oder „kompostierbare“ Plastiktüten
– Kehricht und Staubsaugerbeutel
– Windeln und Hygieneartikel
– Asche und Zigarettenkippen
– Restmüll, Elektromüll und Schadstoffe
– Steine und Renovierungsreste
– Papier und Pappe, insbesondere Farb- und Hochglanzpapier
– Fette und Öle
– Textilien
– Katzenstreu und Hundekot

 

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