„Fördern, was Wohnungen schafft“ 12,4 Millionen Euro Landesförderung für den Traum vom Eigenheim in Siegen-Wittgenstein

(wS/si) Siegen 22.03.2023 | Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit dem neuen mehrjährigen Wohnraumförderungsprogramm bis 2027 wieder die Schaffung, Modernisierung, Erhaltung und den Erwerb von Wohnraum mit zinsgünstigen Darlehen. Dem Kreis Siegen-Wittgenstein wurde dafür ein Fördervolumen von insgesamt 12,4 Mio. Euro zugeteilt. Für den Neubau und den Kauf von Eigenheimen oder selbst genutzten Eigentumswohnungen wird außerdem ein Budget in Höhe von 1,4 Millionen Euro bereitgestellt.

Neubau und Kauf von Eigentum

Gerade Familien mit geringeren Einkommen erhalten durch die Landesförderung trotz steigender Preise und Zinsen die Möglichkeit, den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen. Zudem gibt es bei den Förderbedingungen in diesem Jahr eine Neuerung: Neben den Haushalten, die innerhalb der gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen liegen und zu 100 Prozent förderfähig sind (Gruppe A), werden ab sofort auch Haushalte gefördert, die diese Grenze um maximal 40 Prozent überschreiten (Gruppe B). Die Förderung der Gruppe B fällt allerdings geringer aus.

Die Einkommensgrenze für beide Gruppen richtet sich nach der jeweiligen Haushaltsgröße. So liegt z.B. die Einkommensgrenze bei einer vierköpfigen Familie bei 37.400 Euro netto. Da vom Bruttoeinkommen noch verschiedene Beträge wie z.B. Werbungskosten abgezogen werden, kann besagte vierköpfige Familie in der Praxis tatsächlich ein Bruttoeinkommen von bis zu ca. 65.000 Euro haben und noch in der Gruppe A gefördert werden. Ob und in welcher Höhe die Möglichkeit einer Förderung besteht, können Interessierte auf dem Portal der NRW.BANK unter www.nrwbank.de/chancenprüfer ermitteln.

Die Förderung erfolgt durch zinsgünstige Darlehen, die durch so genannte Tilgungsnachlässe nicht vollständig zurückgezahlt werden müssen. Diese attraktiven Darlehenskonditionen gibt es aber nicht nur für den Neubau von Wohnhäusern, sondern auch für den Kauf von älteren Wohnhäusern, die zwar bezugsbereit, aber ggf. sanierungsbedürftig sind. Die Höhe des Grunddarlehens richtet sich nach dem Ort, in dem das Kaufobjekt oder das Baugrundstück liegt. Hinzu kommt ein Familienbonus je Kind bzw. schwerbehinderter Person sowie ggf. weitere Zusatzdarlehen für Barrierefreiheit oder eine besonders ökologische Bauweise. Sowohl das ortsbezogene Grunddarlehen sowie der Familienbonus wurden im Vergleich zum Vorjahr nochmals erheblich erhöht.

Modernisierung

Gefördert werden außerdem Eigenheimbesitzer, die bauliche Maßnahmen zur Modernisierung bestehenden Wohnraums durchführen wollen. Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz, des Sicherheitsempfindens, der Barrierefreiheit und zur Anpassung an Klimafolgen sowie Maßnahmen zur Digitalisierung und der Verbesserung des Wohnumfeldes. Bis zu 200.000 Euro können pro Haus oder Wohnung beantragt werden. Auch hier ist die Grundvoraussetzung für eine Förderung die Zugehörigkeit zu Einkommensgruppe A oder B.

Für weitere Informationen zu den Fördermöglichkeiten und eine gebührenfreie Beratung zu den Förderbestimmungen geben Silas Reuter (0271 333-1944) und Petra Hanstein (0271 333-1943) vom Bauamt des Kreises Siegen-Wittgenstein Auskunft. Die neuen Förderrichtlinien, Antragsvordrucke und weitere Informationen finden Sie im Internetportal der NRW.BANK (www.nrwbank.de) und auf der Kreishomepage unter dem Suchbegriff „Förderung von Eigenheimen“.

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