Ein Rechenbeispiel erklärt Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets
(wS/red) Siegen 31.07.2023 | Kindern und Jugendlichen durch gezielte Kostenübernahme die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen und damit die Eltern finanziell entlasten. Das ist die Idee des von der damaligen Bundesregierung 2011 verabschiedeten Bildungs- und Teilhabegesetzes (BuT). „Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kreises helfen bei der Antragstellung gerne weiter. Es kann sich für Familien richtig lohnen zu prüfen, ob BuT-Mittel ausgezahlt werden können oder nicht. Am Ende profitieren vor allen Dingen die Kinder und Jugendlichen“, wirbt Landrat Andreas Müller.
Für Familien bzw. Erziehungsberechtigte, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld, Kinderzuschlag oder Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz beziehen, besteht ein Anspruch auf BuT-Leistungen. In einer Familie mit drei Kindern im Alter zwischen vier und 15 Jahren kommen viele förderbare Leistungen zusammen, wie folgendes Beispiel deutlich macht:
Das jüngste Kind geht in die Kita. Dort kann die Familie sich ein Schreiben geben lassen, auf dem vermerkt wird, an wie vielen Tagen in der Woche das Kind dort isst, wie teuer eine Mahlzeit ist und mit welchem Anbieter die BuT-Stelle des Kreises die Leistungen abrechnen soll. Leistungshöhe im Jahr: 48 Wochen x 5 Mahlzeiten pro Woche x 3,50 Euro sind 840 Euro.
Das mittlere Kind besucht eine Grundschule. Hier gibt es das so genannte Schulbedarfspaket in Form einer Geldleistung, damit Materialen wie Blöcke, Stifte oder ein Rucksack gekauft werden können. Die Auszahlung erfolgt immer zu Beginn eines neuen Schulhalbjahres und beträgt zusammen pro Jahr zurzeit 174 Euro. Auch an der Grundschule kann die Mittagsverpflegung übernommen werden. Das macht bei 36 Schulwochen und 5 Mahlzeiten pro Woche für 3,50 Euro insgesamt 684 Euro. Die Kosten für den eintägigen Schulausflug in den Zoo in Höhe von 35 Euro werden ebenfalls übernommen.
Das älteste Kind geht auf eine Gesamtschule. Auch hier wird das Schulbedarfspaket in Höhe von 174 Euro pro Jahr ausgezahlt. Im Dezember wird eine Skifreizeit der Klasse stattfinden. Die Gesamtkosten inkl. Materialausleihe belaufen sich auf 480 Euro und werden von der BuT-Stelle des Kreises übernommen. Weil das Kind in Deutsch und Mathematik Defizite aufweist, die die Schule mit eigenen Lernfördermaßnahmen nicht abdecken kann, hat die Schule die Notwendigkeit und den Umfang weiterer externer Lernförderung bescheinigt. Das Lerninstitut berechnet 20 Euro pro Nachhilfestunde. Die 800 Euro für zunächst 20 Stunden Nachhilfe je Fach können übernommen werden.
In ihrer Freizeit sind die drei Kinder außerdem in verschiedenen Sportvereinen aktiv. Für die drei Kinder kann pro Monat ein Pauschalbetrag von jeweils 15 Euro ausgezahlt werden. Die Eltern müssen hierfür eine Bescheinigung der Vereine über die Mitgliedschaft der drei Kinder vorlegen. Für das gesamte Jahr werden 3 x 180 Euro – also insgesamt 540 Euro – auf das Konto der Eltern ausgezahlt. Von diesem Geld können die Eltern die Vereinsbeiträge und auch noch zusätzliches Material wie Sportkleidung etc. bezahlen.
Die unterschiedlichen Arten von Hilfeleistungen werden alle in einem großen Antrag auf den Weg gebracht. Die Formulare hierfür sind auf der Homepage des Kreises unter www.siegen-wittgenstein.de/but zu finden. Die dreiköpfige Familie in diesem Beispiel bekommt also 3.727 Euro aus BuT-Mitteln für dieses Jahr ausgezahlt. Nächstes Jahr muss die Familie einen neuen Antrag stellen.
“Wie das Beispiel zeigt, stellt das Bildungs- und Teilhabepaket einen wichtigen Baustein zur Entlastung der Familien dar. Und da die von der Bundesregierung angekündigte Einführung der Kindergrundsicherung leider auch weiterhin auf sich warten lässt, ist es bis dahin auch ein bewährtes Mittel zur sozialen und kulturellen Teilhabe der Kinder“, so der Landrat abschließend. Bei einem persönlichen Termin, auch ohne vorherige Vereinbarung, helfen die Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter des Kreises beim Ausfüllen des Antrages und bereiten alles für die Auszahlung vor. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich per Mail an bildung-und-teilhabe@siegen-wittgenstein.de wenden. Für Berechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sind allerdings die jeweiligen Städte und Gemeinden zuständig.
Anzeige – Werben bei wirSiegen.de – Infos hier