IW-Report vergleicht 30 NRW-Großstädte: Stadt Siegen eine der Spitzenreiter bei niedrigen Kita-Beiträgen

(wS/si) Siegen 26.02.2024 | Die Stadt Siegen gehört zu den Spitzenreitern bei den niedrigen Gebühren für die Kinderbetreuung: Im landesweiten Vergleich ist Siegen eine der Top-Drei-Großstädte mit den günstigsten Kita-Gebühren – das hat eine aktuelle Auswertung der Gebührenordnungen der Großstädte über 100.000 Einwohner durch das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) jetzt bestätigt. Bürgermeister Steffen Mues freut sich über das herausragende Ergebnis für die Stadt Siegen: „Die finanzielle Unterstützung der Eltern über den Hebel der Kita-Beiträge war und ist uns ein enorm wichtiges Anliegen. Die Stadt Siegen zeichnet sich durch sehr niedrige, familienfreundliche und sozial gestaffelte Beiträge für die Kindertages- und Schulbetreuung aus.“

Das belegen die Zahlen der jetzt veröffentlichten Studie „Elternbeiträge für die Kita-Betreuung im regionalen Vergleich“ (IW-Report 13/2024). Darin wurden die Elternbeiträge in sämtlichen Bundesländern miteinander verglichen, für Nordrhein-Westfalen waren es 30 Großstädte mit über 100.000 Einwohnern. Konkret heißt das (zum besseren Vergleich bei 9 Stunden Betreuungsumfang): Bei einem Bruttoeinkommen von 35.000 Euro ist die Betreuung bei unter Zweijährigen und Zweijährigen wie auch Kindern ab drei Jahren in Siegen kostenfrei; bei einem Bruttoeinkommen der Eltern von 50.000 Euro kostet sie 96 Euro. Der Höchstsatz liegt bei 390 Euro.
Damit ist Siegen laut Studie eine der drei kostengünstigsten Kommunen in ganz Nordrhein-Westfalen für Kinder unter drei Jahren. Zum Vergleich: Die Höchstsätze für eine Ganztagsbetreuung von Kindern unter zwei Jahren betragen beispielsweise in Bergisch-Gladbach und Mülheim an der Ruhr über 1.000 Euro im Monat. Bei den Kindergartenkindern ab drei Jahren sind nur Neuss und Düsseldorf (beide kostenlos) sowie Hamm und Aachen günstiger als die Stadt Siegen.
Die aktuelle Situation in Siegen sieht zudem so aus, dass die Freigrenze für die Erhebung von Elternbeiträgen von 30.000 auf 40.000 Euro Jahresbruttoeinkommen angehoben wurde. Das gilt für Kinder in Tageseinrichtungen, in Kindertagespflege und in der Grundschule nach der Satzung der Universitätsstadt Siegen über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagespflege, Kindertageseinrichtungen und für die Inanspruchnahme außerunterrichtlicher Betreuungsangebote an Grundschulen (Kostenbeitragssatzung). Sie gilt seit dem Kita-Jahr 2023/24.
Wie die Studie zeigt, sind in den Bundesländern die Gebührenordnungen in den Großstädten über 100.000 Einwohner sehr unterschiedlich gestaltet. Nordrhein-Westfalen gehört zu den Bundesländern mit beitragsfreien Kindergartenjahren. So sind die letzten beiden Kitajahre vor Schuleintritt in Nordrhein-Westfalen beitragsfrei. Aktuell werden in den einzelnen Städten und Gemeinden in Deutschland von den Eltern sehr unterschiedlich hohe Gebühren für die Betreuung ihrer Kinder in staatlichen oder staatlich geförderten Kitas erhoben. Gesetzlich geregelt ist, dass Kitas Buchungszeiten von 25, 35 und 45 Stunden anbieten müssen. Dabei sind die Gebührenordnungen in den 30 NRW-Großstädten nach den steuerpflichtigen Bruttoeinkommen der Eltern und Sorgeberechtigten gestaffelt.
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