Kreuztaler Fördermittel zum Klima- und Umweltschutz bequem online beantragen

(wS/kr) Kreuztal 30.04.2024 | Viele kleine Maßnahmen bringen zusammen eine große Wirkung. Um einen zusätzlichen Anreiz für Maßnahmen zum Umwelt- & Klimaschutz und der Klimafolgenanpassung zu schaffen, ist letztes Jahr eine neue städtische Förderrichtlinie in Kraft getreten. Insbesondere der darin enthaltene neue Baustein zur Förderung von Stecker-Solaranlagen – sogenannten Balkon-Kraftwerken – wurde intensiv genutzt. Mit der Verabschiedung des städtischen Haushalts 2024 kann die Förderrichtlinie Klima und Umwelt nun erneut in Anspruch genommen werden. Interessierte Kreuztalerinnen und Kreuztaler können ab Donnerstag, den 02. Mai 2024, ihre Anträge bequem online stellen.
Durch die insgesamt vier Bausteine der neuen Förderrichtlinie Klima und Umwelt soll der Einsatz neuer Energien gesteigert und das Stadtklima verbessert werden. Die Programmbausteine sind dabei so breit gefächert, dass möglichst große Teile der KreuztalerBevölkerung davon profitieren können. Je nach Förderbaustein stehen in diesem Jahr 5.000 € bis 20.000 € an Fördermitteln zur Verfügung. Die Förderrichtlinie Klima und Umwelt sowie das Online-Antragsformular sind ab Donnerstag, den 2. Mai, auf der Webseite der Stadt Kreuztal zu finden unter: https://www.kreuztal.de/leben-in-kreuztal/umwelt-klima/foerderrichtlinie-klima-und-umwelt/

Die einzelnen Bausteine im Überblick:

Baustein A: Stecker-Solaranlagen

Insbesondere mit Blick auf die stark gestiegenen Energiekosten ist das Interesse an Stecker-Solaranlagen oder auch sogenannten „Balkon-Solarmodulen“, die ohne viel Aufwand z.B. am Balkongeländer angebracht und mit einem einfachen Stecker angeschlossen werden können, groß. Ziel der Zuwendung ist es, den Einsatz von Erneuerbaren Energien innerhalb der Stadt Kreuztal zu erhöhen und damit einen lokalen Beitrag zum Klimaschutz sowie zur Verringerung von Treibgasemissionen zu leisten. Der Zuschuss beträgt 150 € je Wohneinheit, Haushalt oder Vereinseinrichtung, unabhängig von der Anzahl der Module. Insgesamt stehen in diesem Baustein 20.000 € Fördermittel zur Verfügung.

Baustein B: Entsiegelungsmaßnahmen
Asphaltierte, gepflasterte Flächen oder auch wassergebundene Decken heizen sich im Sommer stark auf, lassen kaum Regenwasser versickern und bieten kaum Lebensraum für Pflanzen und Insekten. Wer sich entscheidet, aus einer versiegelten Fläche (mind. 15 m²) auf seinem Wohngrundstück eine Beet- oder Gartenfläche zu machen, kann eine Förderung der Maßnahme In Höhe von 50 % der zuwendungsfähigen Kosten, maximal 500 € pro Projekt und Jahr, beantragen. Im Baustein B werden insgesamt 5.000 € zur Verfügung gestellt.

Baustein C: Projekte im Bereich Umwelt- und Klimabildung

Ziel dieser Zuwendung ist es, Projekte zu fördern und zu unterstützen, die die Bevölkerung über die Bedeutung und über Möglichkeiten zum Umwelt- und Klimaschutz informieren.
Dabei sollen insbesondere, aber nicht ausschließlich, Kinder und Jugendliche für diese Themenbereiche sensibilisiert werden. Ein besonderes Augenmerk wird auf den innovativen Charakter und die entsprechende Vorbildfunktion der Maßnahme gelegt. Förderfähig sind Projekte, Dienstleistungen und Sachanschaffungen zur Umwelt- und Klimabildung. Pro Projekt, Antragssteller bzw. Antragstellerin und Jahr können bis zu 500 € Förderung beantragt werden. Das Gesamtvolumen dieses Bausteins liegt bei 5.000 €.

Baustein D: Dach- und Fassadenbegrünung

Je mehr Pflanzen, desto besser das lokale Klima. Diesem Grundsatz folgend leisten auch Maßnahmen zur Begrünung von Dächern und Fassaden einen Beitrag zur Verbesserung des Stadtklimas, indem sommerliche Hitzebelastung verringert, Staub gebunden und eine natürliche Kühlung des Gebäudes erreicht werden kann. Gleichzeitig wird durch die dezentrale Zwischenspeicherung des Regenwassers auf begrünten Dächern ein Beitrag zur Ableitung von Wasser nach Starkregenereignissen geleistet. Um auf diese Vorteile aufmerksam zu machen und zusätzliche Anreize zur Umsetzung zu schaffen, bezuschusst die Stadt Kreuztal die Begrünung von Fassaden und Dächern an privaten Wohnhäusern mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten (bei Dachbegrünung max. 800 €, bei Fassadenbegrünung max. 500 €). 10.000 € Fördermittel stehen für diesen Baustein insgesamt zur Verfügung.

.

.

 
AnzeigeGünstig Werbung schalten auf wirSiegen.de – Infos hier

Ihnen gefällt unsere Berichterstattung und Sie möchten wirSiegen.de unterstützen? Dann klicken Sie bitte HIER.

Wir freuen uns sehr, vielen Dank!

[plista widgetname=plista_widget_slide]