(wS/fr) Freudenberg 21.01.2025 | Am Sonntag, 23. Februar 2025, wird der 21. Deutsche Bundestag gewählt.
Alle Wahlberechtigten werden zum Stichtag 12. Januar 2025 von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen und erhalten spätestens bis zum 01. Februar 2025 eine Wahlbenachrichtigung.
Sofern bis zum 01. Februar 2025 keine Wahlbenachrichtigung zugestellt wurde, wird darum gebeten, sich mit dem Wahlamt in Verbindung zu setzen (Kontaktdaten siehe unten).
Wer innerhalb des Wahlkreises in einem anderen Wahlbezirk als dem auf der Wahlbenachrichtigung eingetragenen Wahlbezirk oder durch Briefwahl wählen möchte, muss dies wie folgt beantragen:
1. Der einfachste und schnellste Weg ist der Online-Briefwahlantrag, der ab 22. Januar 2025 über die Homepage der Stadt Freudenberg unter https://www.freudenberg-
stadt.de/briefwahl aufrufbar ist.
2. Sie können für die Beantragung der Briefwahlunterlagen auch Ihre Wahlbenachrichtigung nutzen. Hierauf finden Sie einen QR-Code zum Online-Briefwahlantrag.
Außerdem können Sie auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung den vorgedruckten Wahlscheinantrag nutzen.
3. Sie können Ihre Briefwahlunterlagen auch formlos per Brief oder per E-Mail unter Angabe des Nachnamens, Vornamens, Geburtsdatums und der vollständigen Anschrift (Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort) beantragen.
Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich.
Der vollständige Antrag muss bis zum 18. Februar 2025 (Eingang im Rathaus) vorliegen.
Nach diesem Zeitpunkt kann eine postalische Zusendung der Unterlagen nicht mehr gewährleistet werden.
Wahlscheine können grundsätzlich nur bis Freitag, 21. Februar 2025, 15:00 Uhr, beantragt werden. Im Falle einer durch ärztliches Attest nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung ist eine Beantragung noch bis 15:00 Uhr am Wahlsonntag (23. Februar 2025) möglich. Die Wahlunterlagen können durch eine beauftragte Person mit schriftlicher Vollmacht abgeholt werden.
Versichert eine wahlberechtigte Person glaubhaft, dass ihr der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist oder sie ihn verloren hat, kann ihr bis Samstag, 22. Februar 2025, 12:00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Die Wahlberechtigten haben dafür Sorge zu tragen, dass die Wahlbriefe rechtzeitig, bis spätestens 18:00 Uhr am Wahltag (Sonntag, 23. Februar 2025) im Rathaus Freudenberg, Mórer Platz 1, eingegangen sind.
Außerdem besteht ab Montag, 10. Februar 2025, die Möglichkeit, bei Vorlage der Wahlbenachrichtigung im Rathaus der Stadt Freudenberg direkt zu wählen. Kann die Wahlbenachrichtigung nicht vorgelegt werden, können Wählerinnen und Wähler alternativ den Personalausweis oder den Reisepass vorzeigen.
Wer die Briefwahlunterlagen für eine andere Person entgegennehmen möchte, muss schriftlich zur Annahme bevollmächtigt sein. Die Vollmacht kann formlos oder unter Verwendung der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Um Missbrauch vorzubeugen, darf die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Kontakt und Anschrift:
Stadt Freudenberg
Die Bürgermeisterin
– Wahlamt –
Mórer Platz 1
57258 Freudenberg
Telefon-Nummer: 02734 43-239
E-Mail: wahlen@freudenberg-stadt.de
Blick nach Berlin – Der Reichstag ist ein bedeutendes historisches und politisches Gebäude in Berlin, Deutschland. Heute ist er vor allem als Sitz des Deutschen Bundestages, des Parlaments der Bundesrepublik Deutschland, bekannt.