Luiza Licina-Bode: Kommunale Altschulden – finanziellen Neustart für überschuldete Kommunen ermöglichen

(wS/spd) Siegen 27.01.2025  | Luiza Licina-Bode, SPD-Bundestagsabgeordnete für Siegen-Wittgenstein, erklärt: „Die Städte und Gemeinden in Deutschland brauchen unsere Unterstützung. Über viele Jahre wurden vielfach hohe Schulden aufgebaut, mit denen auch strukturelle Defizite finanziert wurden – insbesondere durch Kommunen in strukturschwachen Regionen. Inzwischen belaufen sich die aufgenommenen Liquiditätskredite auf ca. 31 Mrd. Euro (Stand Ende 2023). Zugleich benötigen wir umfassende kommunale Investitionen – in Kindergärten und Schulen, Parks und Bibliotheken.“

Zum Hintergrund: Am vergangenen Freitag hat die Bundesregierung im Umlaufverfahren einen Gesetzentwurf beschlossen, der die verfassungsrechtliche Grundlage schaffen soll für eine einmalige und gemeinsame Unterstützung der Kommunen durch Bund und Länder. Dies dient dem Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse.

Licina-Bode weiter: „Ohne Hilfe werden die betroffenen Kommunen absehbar nicht in der Lage sein, ihre finanzielle Situation aus eigener Kraft dauerhaft zu verbessern. Das Grundgesetz legt fest, dass die Haushaltswirtschaft der Kommunen eine Aufgabe der Länder ist. Angesichts der besonderen Problemlage überschuldeter Gemeinden ist es aber wichtig, eine Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsprogrammen der Länder zu ermöglichen. Ziel ist es, die Grundlage für einen Neubeginn zu einer soliden Haushaltswirtschaft in den betroffenen Kommunen zu ermöglichen. Damit werden diese in die Lage versetzt, die erforderlichen Investitionen zu tätigen, um gleichwertige Lebensverhältnisse insbesondere auch in struktur-schwachen Regionen zu verwirklichen.“

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht entsprechende Änderungen des Grundgesetzes vor. Dadurch sollen die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine einmalige Beteiligung des Bundes an den Entschuldungsmaßnahmen der Länder für ihre Kommunen geschaffen werden. Die Grundgesetzänderung ist verfassungsrechtliche Grundlage für eine spätere einfachgesetzliche Ausgestaltung des Vorhabens.

Kern der Regelung ist Artikel 143h Absatz 1 Grundgesetz (GG), der den Bund einmalig zur Übernahme von Schulden des jeweiligen Landes in Höhe von 50 Prozent des Entschuldungsvolumens ermächtigt, wenn das Land seine Gemeinden bzw. Gemeindeverbände vollständig von seinen zum 31. Dezember 2023 bestehenden übermäßigen Liquiditätskrediten entschuldet hat.

Um den erneuten Aufbau übermäßiger Schulden wirksam zu verhindern, werden die Länder, die die Unterstützung des Bundes in Anspruch nehmen, zudem verpflichtet, geeignete haushaltsrechtliche und kommunalrechtliche Maßnahmen zu ergreifen (Artikel 143h Absatz 2 GG). Zudem soll der Bund auch einmalig Schulden der drei Stadtstaaten, die durch das Zusammenfallen von Landes- und kommunaler Ebene gekennzeichnet sind, übernehmen können (Artikel 143h Absatz 3 GG). Die Schuldübernahme durch den Bund berücksichtigt, dass ein Teil der Schulden der Stadtstaaten durch die Wahrnehmung solcher Aufgaben bedingt ist, die in den Flächenländern von den Kommunen wahrgenommen werden.

Zudem sollen im Zusammenhang mit der Altschuldenlösung, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, auch die Themen kommunale Wohnungsbau-Altschulden sowie das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz adressiert werden. Die Problematik der Wohnungsbau-Altschulden in den neuen Ländern soll einfachgesetzlich im Zuge des vorgesehenen Gesetzgebungsverfahrens für die Umsetzung der Bundeshilfe bei übermäßigen Liquiditätskrediten geregelt werden.

Licina-Bode betont: „Funktionierende Städte und Gemeinden sind eine tragende Säule unserer Demokratie. Die Handlungsfähigkeit der Kommunen spüren Bürgerinnen und Bürger unmittelbar in ihrem Alltag. Der Zustand von Schulen und Kindergärten, Bibliotheken, Parks und Spielplätzen hat einen direkten Einfluss auf die Lebensqualität vor Ort. Es ist nun Zeit für einen gemeinsamen finanziellen Kraftakt von Bund und Ländern, damit den betroffenen Kommunen der finanzielle Neustart gelingen kann.“

Luiza Licina-Bode

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