(wS/si) Siegen 11.03.2025 | Mit rund 35.000 Euro jährlich bezuschusst die Stadt Siegen ab sofort Schwimm- und Vorbereitungskurse zur Erlangung des Frühschwimmen-Abzeichens „Seepferdchen“. Das hat der Rat der Stadt Siegen in seiner letzten Sitzung am Mittwoch, 26. Februar 2025, beschlossen. Bis Ende September können Schwimmvereine und -schulen Förderanträge stellen.
„Ertrinken ist eine der häufigsten Ursachen für tödliche Unfälle bei Kindern weltweit“, weiß Sportdezernent Arne Fries. Ziel der Förderung sei daher die Erlangung des bundesweit anerkennten Schwimmabzeichens „Seepferdchen“ – auch „Frühschwimmen-Abzeichen“ genannt. „Das Frühschwimmen-Abzeichen ist der erste Schritt, um eine sichere Schwimmerin bzw. ein sicherer Schwimmer zu werden und sich in Notsituationen im Wasser selbst helfen zu können“, so Fries weiter.
Es gibt jedoch eine Vielzahl an Kindern, die nach Ende ihrer Grundschulzeit noch kein Seepferdchen erlangt haben – in den vergangenen Jahren nicht zuletzt aufgrund der Corona-Pandemie und der damit verbundenen Schließungen von Schwimmbädern. „Dem möchten wir entgegenwirken – insbesondere angesichts der bevorstehenden Einschränkungen durch die Umstrukturierung unserer Bäderlandschaft“, betont Fries, „Neben der Stärkung der Schwimmfähigkeit von Kindern in Siegen soll das Förderprogramm zudem auch einkommensschwachen Familien die Teilnahme an Schwimmkursen ermöglichen.“
Bezuschusst werden Vorbereitungskurse für Kinder, Jugendliche und Erwachsene. Voraussetzung hierfür ist, dass der antragstellende Verein bzw. die Schwimmschule ihren Sitz in Siegen hat und die städtischen Bäder nutzt. Die Fördersumme berechnet sich anhand eines Pauschalbetrages in Höhe von 50 Euro pro Person, die im Rahmen des Kurses die Anforderung für das Seepferdchen-Abzeichen erfüllt hat. Diese sind neben 25 Meter Schwimmen, ein Sprung vom Beckenrand oder einem Sprungbrett ins Wasser sowie das Herausziehen eines Gegenstandes (meistens ein kleiner Tauchring oder ein Spielzeug) aus schultertiefem Wasser.
Anträge können unter Berücksichtigung der Förderrichtlinien bis zum 30. September eines jeden Kalenderjahres durch den geschäftsführenden Vorstand des jeweiligen Vereins bei der städtischen Sport- und Bäderabteilung gestellt werden. Weitere Informationen sowie die Förderrichtlinien sind auf der städtischen Homepage www.siegen.de oder bei der städtischen Sport- und Bäderabteilung per E-Mail an sport-baeder@siegen.de erhältlich.